Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Auflagen zur Beschäftigung

    Aufenthaltserlaubnis: Änderung der Auflagen zur Beschäftigung beantragen

    Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) sind und den Arbeitgeber wechseln möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Person der Beschäftigungserlaubnis für eine bestimmte Art von Beschäftigung oder einem bestimmten Arbeitgeber unterliegen, können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel in eine andere Firma unter bestimmten Voraussetzungen diese Beschäftigungsauflage ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen von der Zustimmung der an der Entscheidung beteiligten Bundesagentur für Arbeit abhängig.

    Online-Dienst

    Änderung der Auflagen zur Beschäftigung bei Aufenthaltserlaubnis beantragen

    ID: L100027_134908356

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Zuständigkeit

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    FG Ausländerbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-3012(Herr Baumbach (FGL))

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Arbeitgeberwechsel. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.
    Zu den nachfolgend genannten Unterlagen gilt das oben Gesagte und die zuständige Ausländerbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

    Ausländische Person, die einer Beschäftigungserlaubnis unterliegt, mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung

    • Erwerbstätigkeit
      • Arbeitsvertrag
      • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
    • Studien- oder Ausbildungsplatz
      • Ausbildungsvertrag
      • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
      • Studienbescheinigung
      • Integrationskurse
      • Berufssprachkurse
      • Qualifizierungsmaßnahmen
      • Weiterbildungsmaßnahmen
    • Wohnort im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde
      • Meldebescheinigung oder Mietvertrag und Einzugserklärung vom Vermieter

    Voraussetzungen

    Ausländische Person, die einer Beschäftigungserlaubnis unterliegt

    • ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz oder Arbeitsvertrag (Entwurf reicht aus)
    • Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde
    • in Deutschland anerkannter Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie die Änderung einer Beschäftigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen. Schicken Sie mit Ihrem Antrag auch eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis mit und beschreiben Sie, welche Auflage Sie wie ändern möchten.
    • Die Ausländerbehörde wird Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigen.
    • Reichen Sie daraufhin die geforderten Unterlagen vollständig bei Ihrer Ausländerbehörde ein.
    • Die Ausländerbehörde prüft dann Ihren Antrag und bittet in der Regel die Bundesagentur für Arbeit um Einverständnis.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie entweder einen Termin, einen neuen Aufenthaltstitel per Post oder einen Bescheid mit Ablehnung.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen, allerdings sollten Sie überlegen, einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen, wenn Ihr alter Titel nur noch wenige Monate gültig ist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate

    Bemerkung: Die Dauer ist abhängig von der Auslastung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit.

    Kosten

    Kostenhöhe (variabel): von 50,00 bis 98,00 EUR

    Vorkasse: Nein

    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

    Bemerkung: Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 15.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Auflage, Asylberechtigter, Flüchtling, Schutzberechtigter, Schutzberechtige, Blaue Karte, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Arbeitgeber ändern, Nebenbestimmung, Wechsel des Arbeitgebers, Aufenthaltstitel, Auflage löschen, Asylberechtigte, Beschäftigung ändern, Auflage aufheben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de