eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. 

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
    Wenn Sie eine Wohnung in Deutschland haben, wird die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte von der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes zusammen mit der Anmeldung der neuen Wohnung vorgenommen.

    Wenn Sie keine Wohnung in Deutschland haben, ist für die Änderung der im Ausland gelegenen Adresse die Auslandsvertretung zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
    Die eID-Karte wird nicht dadurch ungültig, dass auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist. 

    zuständige Stelle

    Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung oder Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.

    Ansprechpartner

    Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Str. 19

    18190 Sanitz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038209 480-0

    Fax: 038209 48049

    E-Mail: info@gemeinde-sanitz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Ostseesparkasse Rostock

    Empfänger: Ostseesparkasse Rostock

    IBAN: DE06 1305 0000 0250 2222 21

    BIC: NOLADE21ROS

    Volks- und Raiffeisenbank Rostock

    Empfänger: Volks- und Raiffeisenbank Rostock

    IBAN: DE64 1309 0000 0002 5070 21

    BIC: GENODEF1HR1

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • mindestens ein Identitätsnachweis:
      • Personalausweis 
      • vorläufiger Personalausweis 
      • Ersatz-Personalausweis 
      • anerkannter und gültiger Pass 
      • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 
    • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
    • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
    • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis 
    • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person 
    • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland 
    • bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
    • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

    Formulare

    Formulare vorhanden: nein
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: ja 
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
    • Anfechtungsklage 
    • Verpflichtungsklage 

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Adresse auf dem Chip der eID-Karte wird im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung vorgenommen, die Sie entweder persönlich oder online erledigen können.

    Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde: 

    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
    • Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab. 
    • Anschließend wird die Adresse auf dem Chip der eID-Karte geändert. 

    Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

    • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
    • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
    • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
    • Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse. 
    • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
    • Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
    • Sie legen diese amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte der zuständigen Meldebehörde vor.
    • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip Ihrer eID-Karte.
       

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de