Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung Unternehmen

    Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Unternehmen anmelden

    Sie können online Ihre Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden. Dies gilt auch für Selbstständige oder Freiberufler.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen.
    Zur Unterstützung des Gemeinsinns beteiligen sich Unternehmen und Institutionen neben Bürgerinnen und Bürgern an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
    Sie zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

    Das Innehaben einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich anzuzeigen. Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag beginnt ab dem Monat, in dem die Betriebsstätte oder das beitragspflichtige Kraftfahrzeug innegehalten wird.

    Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
    Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Unternehmen anmelden

    ID: L100027_129772136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Betriebsstätte oder eines nicht privat genutzten Kraftfahrzeugs, welches auf Sie zugelassen ist.
    • Es existiert noch kein Rundfunkbeitragskonto.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.

    Online:

    • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
    • Klicken Sie das Feld "Unternehmen anmelden" unter Unternehmen und Institutionen an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "UF02" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung.

    Postalisch:

    • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular zur Neuanmeldung für Unternehmen, Institutionen, Selbstständige oder Freiberufler auf.
    • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

    Telefon:

    • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.

    Fristen

    • Die Anmeldung muss unverzüglich nach Innehaben der Betriebsstätte und/oder der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge erfolgen.

    Kosten

    • Die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist kostenlos. Die Höhe der Beiträge für Unternehmen und Institutionen, können Sie auf folgender Webseite einsehen:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English