Anzeige Landpachtvertragsänderung Entgegennahme

    Landpachtvertrag: Änderung melden

    Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie diese innerhalb eines Monats anzeigen.

    Beschreibung

    Als Verpächter oder Verpächterin einer landwirtschaftlichen Fläche sind Sie verpflichtet, vereinbarte Änderungen zu einem abgeschlossenen Landpachtvertrag der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Als Pächter oder Pächterin sind Sie ebenfalls berechtigt, die Vertragsänderung zum Landpachtvertrag anzuzeigen.

    Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere eine Anhäufung, führt, hierdurch eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist, kann die zuständige Behörde den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.

    Online-Dienst

    Änderung des Landpachtvertrages online anzeigen

    ID: L100027_130058961

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V, in dessen Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

    Ansprechpartner

    Dezernat STALUMM 20

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Jägerbäk 3

    18069 Rostock

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Kontaktperson

    • Heike Heyden (Dezernatsleitung)
      Hausanschrift

      Schlossplatz 6

      18246 Bützow

      Telefon Festnetz: +49 385 588-67220

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • abgeschlossene Landpachtvertragsänderung (Kopie oder im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben. Sie dürfen durch die Änderung

    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere ungesunde Anhäufung,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis

    bewirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Sie können den Abschluss der Landpachtvertragsänderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Eine mündlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an. Eine schriftlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages reichen Sie als Kopie ein.

    Nach Anzeige der abgeschlossenen Änderung des Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.

    Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen. Geben Sie daher bei der Suche nach der zuständigen Stelle den Ort (Gemarkung) ein, in dem sich die Pachtflächen befinden.

    Fristen

    • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages
    • Bearbeitungsfrist / Genehmigungsfiktion: 1 Monat, Verlängerung auf 2 Monate möglich

    Genehmigungsfiktion: 1 Monat (Die Entscheidung über die Beanstandung der Änderung eines Landpachtvertrages ist binnen eines Monats nach Anzeige der Änderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsfrist beträgt einen Monat. Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, wird vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid erteilt, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert. Die Vertragsänderung gilt als nicht beanstandet, wenn die Frist abläuft, ohne dass den Vertragsteilen ein Beanstandungsbescheid bekanntgegeben worden ist.

    1 Monat (Die Entscheidung über die Beanstandung der Änderung eines Landpachtvertrages ist binnen eines Monats nach Anzeige der Änderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 18.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de