Kampfmittelbelastung Auskunft

    Kampfmittelbelastung: Auskunft beantragen

    Als Bauherrin und Bauherr sind Sie für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks verantwortlich. Wenn Sie eine Auskunft zur Kampfmittelbelastung beantragen, wird geprüft, ob Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer belasteten Fläche liegt.

    Beschreibung

    Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.

    An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, durch eine kostenfreie Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, ob eine Kampfmittelbelastung für Ihr Grundstück ausgeschlossen und durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt werden kann oder ob eine weiterführende Prüfung (einschließlich Luftbildauswertung) empfohlen wird.

    Sie erhalten die Auskunft auf Grundlage der Daten des Kampfmittelkatasters Mecklenburg-Vorpommern.

    Wird Ihnen die Durchführung einer weiterführenden Prüfung empfohlen, dann bedeutet das, dass dem Munitionsbergungsdienst Hinweise zu möglichen Kampfmittelgefahren (Kampfmittelbelastungen) vorliegen. Das kann dann der Fall sein, wenn sich Ihr Grundstück in einem Gebiet befindet, welches im Krieg bombardiert wurde. Hiervon geht nicht gleich eine Gefahr aus. Erst dann, wenn Sie am Zustand Ihres Grundstückes etwas ändern, ist der Kampfmittelverdacht auszuräumen oder eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorzuweisen. Hierzu zählen beispielsweise die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, verfahrensfreie Bauvorhaben und sonstige bodeneingreifende Maßnahmen.

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig.

    Wenn bekannt ist, dass Ihre beauftragte Grundstücksfläche kampfmittelbelastet ist, sollen Sie unmittelbar eine weiterführende Prüfung beauftragen.

    Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

    Wird im Ergebnis der Online-Auskunft der Kampfmittelverdacht nicht bestätigt, so können Sie sich diese Online-Auskunft mit der Unbedenklichkeit direkt im Anschluss herunterladen. 

    Wird im Ergebnis der Online-Auskunft eine weiterführende Prüfung empfohlen, um den Verdacht auf Kampfmittel auf dem Grundstück prüfen zu lassen, können Sie diese Überprüfung direkt im Anschluss kostenpflichtig beauftragen.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Kampfmittelbelastung

    ID: L100027_130761848

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind:

    • der Munitionsbergungsdienst M-V des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) beziehungsweise
    • die örtlich zuständige Ordnungsbehörde

    Ansprechpartner

    Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Haußmannstraße 85

    17309 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1244

    17302 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeiten Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!

    Bankverbindung

    Stadt Pasewalk

    Empfänger: Stadt Pasewalk

    IBAN: DE37 1505 0400 3110 0049 24

    BIC: NOLADE21PSW

    Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow

    Stichwörter

    Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2020 (von: Dutz, Antje)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz M-V - Dezernat 320 - Munitionsbergungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Yorck-Str. 6

    19061 Schwerin

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2023 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

    Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Unterlagen erforderlich.

    Auskunft per E-Mail oder Post:

    Folgende Unterlagen sind bei der gebührenpflichtigen Auskunft per E-Mail oder Post erforderlich:

    • ausgefüllter Antrag für die Auskunft über die Kampfmittelbelastung
    • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
    • Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten

    Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Eigentümerin/ des Eigentümers vom Grundstück einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

    • Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks, Vertragsverhältnisse)

    Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

    • Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

    Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Nachweise erforderlich.

    Auskunft per E-Mail oder Post:

    Für die gebührenpflichtige Auskunft per Mail oder Post müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen:

    • Beispiele der Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse Nachweisen müssen: Bauherrin und Bauherr, Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer, bauausführende Firma
    • Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • kein Rechtsbehelf möglich

    Verfahrensablauf

    Sie können die Kampfmittelbelastungsauskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V sofort online beantragen. Alternativ beantragen Sie die Auskunft per E-Mail oder Post bei der jeweils zuständigen Behörde, das heißt

    • entweder bei dem Munitionsbergungsdienst M-V des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) oder
    • bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde.

    Bei fehlenden Unterlagen oder Unklarheiten fordert Sie die zuständige Behörde auf, die angepassten Unterlagen nachzureichen. Die zuständige Behörde prüft Ihre beantragte Grundstücksfläche auf Kampfmittelbelastung im Kampfmittelkataster. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Empfehlung zur weiterführenden Prüfung.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Jahre (Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 3 Jahre befristet. Anderenfalls ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet.)

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • keine

    Kosten

    Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

    • kostenlos

    Auskunft per E-Mail oder Post beim Munitionsbergungsdienst M-V:

    • 82 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgen Arbeiten in Tiefenlagen von bereits bestehenden Medienträgern oder innerhalb vorhandener Trassen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und saniert wurden, geht der Munitionsbergungsdienst davon aus, dass bei den hier durchzuführenden Tätigkeiten nicht auf Kampfmittel getroffen wird. Sie müssen in diesen Fällen aus Sicht des Munitionsbergungsdienstes keine Auskunfts- und Handlungsbedarfe einholen.

    Dokumente

    Eingehend

    Nachweis Standorteigentum/ Nutzungsrecht

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis des berechtigten Interesses

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Erklärung zur Kostenübernahme

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 15.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2023 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Unbedenklichkeitsbescheinigung, Kampfmittel, Patrone, Munition

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)