Kampfmittelbelastung: Auskunft beantragen
Als Bauherrin und Bauherr sind Sie für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks verantwortlich. Wenn Sie eine Auskunft zur Kampfmittelbelastung beantragen, wird geprüft, ob Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer belasteten Fläche liegt.
Beschreibung
Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, durch eine kostenfreie Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, ob eine Kampfmittelbelastung für Ihr Grundstück ausgeschlossen und durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt werden kann oder ob eine weiterführende Prüfung (einschließlich Luftbildauswertung) empfohlen wird.
Sie erhalten die Auskunft auf Grundlage der Daten des Kampfmittelkatasters Mecklenburg-Vorpommern.
Wird Ihnen die Durchführung einer weiterführenden Prüfung empfohlen, dann bedeutet das, dass dem Munitionsbergungsdienst Hinweise zu möglichen Kampfmittelgefahren (Kampfmittelbelastungen) vorliegen. Das kann dann der Fall sein, wenn sich Ihr Grundstück in einem Gebiet befindet, welches im Krieg bombardiert wurde. Hiervon geht nicht gleich eine Gefahr aus. Erst dann, wenn Sie am Zustand Ihres Grundstückes etwas ändern, ist der Kampfmittelverdacht auszuräumen oder eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorzuweisen. Hierzu zählen beispielsweise die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, verfahrensfreie Bauvorhaben und sonstige bodeneingreifende Maßnahmen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Wenn bekannt ist, dass Ihre beauftragte Grundstücksfläche kampfmittelbelastet ist, sollen Sie unmittelbar eine weiterführende Prüfung beauftragen.
Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:
Wird im Ergebnis der Online-Auskunft der Kampfmittelverdacht nicht bestätigt, so können Sie sich diese Online-Auskunft mit der Unbedenklichkeit direkt im Anschluss herunterladen.
Wird im Ergebnis der Online-Auskunft eine weiterführende Prüfung empfohlen, um den Verdacht auf Kampfmittel auf dem Grundstück prüfen zu lassen, können Sie diese Überprüfung direkt im Anschluss kostenpflichtig beauftragen.
Online-Dienst
MVSP_MV_Kampfmittelbelastung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- Paypal
- giropay
- Visa Karte
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind:
- der Munitionsbergungsdienst M-V des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) beziehungsweise
- die örtlich zuständige Ordnungsbehörde
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst
Beschreibung
Der Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst steht den Bürgerinnen und Bürgern Schwerins sowie allen Gästen rund um die Uhr zur Seite, wenn bei Bränden oder Unfällen sowie medizinischen Notfällen schnelle Hilfe benötigt wird. Hier sind die Einheiten der Berufsfeuerwehr, der fünf Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes gebündelt. Weiterhin betreibt der Fachdienst die Integrierte Leitstelle für Brand- und Katastrophenschutz sowie des Rettungsdienstes für Schwerin und im Auftrage der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort nehmen alle Notrufe unter 112 entgegen und koordinieren darüber hinaus den qualifizierten Krankentransport.
Im Bereich des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes werden Bauherren und Entwurfsverfasser beraten und der Brandschutz bei Baumaßnahmen eingeschätzt. Im Zuge von Brandverhütungsschauen wird die regelmäßige Kontrolle des Brandschutzes von besonders gefährdeten Objekten durchgeführt. Darüber hinaus nehmen wir viele weitere Aufgaben rund um Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung wahr.
Unsere 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 300 ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sind an 10 Standorten in der Landeshauptstadt immer für Sie einsatzbereit!
Mit unserem Engagement bieten wir Sicherheit und Hilfe in der Landeshauptstadt Schwerin. Für uns stehen dabei alle Hilfesuchenden im Zentrum; ihnen möchten wir schnell und professionell helfen. Schließlich erlebt man nicht jeden Tag einen medizinischen Notfall, ist bei einem Unfall betroffen oder wird Zeuge eines Brandes. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen zur Seite stehen und es als unsere Aufgabe verstehen, für Sie da zu sein - rund um die Uhr, immer!
Adresse
Hausanschrift
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stichwörter
Brandschutz, Feuerwehr, Katastrophe, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Rettungsdienstschule
Landeshauptstadt Schwerin - Kampfmittelbeseitigung
Beschreibung
Als örtliche Ordnungsbehörde obliegen der Landeshauptstadt Schwerin Aufgaben nach der Kampfmittelverordnung M-V. Die Gefahrenabwehr in Verbindung mit Munition, militärischem Sprengstoff und auch möglichen Sprengvorrichtungen wird durch den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst wahrgenommen. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Munitionsbergungsdienst beim Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz.
Der Munitionsbergungsdienst ist als Sonderordnungsbehörde für diesen Bereich speziell ausgerüstet und geschult. Er allein übernimmt die Bergung von explosionsgefährlichen Gegenständen.
Durch die Stabsstelle Kampfmittelbeseitigung bei der Landeshauptstadt Schwerin werden Aufgaben der Katasterauskunft über möglicherweise kampfmittelbelastete Flächen (insbesondere in Verbindung mit Baumaßnahmen), die Koordinierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Kampfmitteln und die entsprechende Einsatzvorbereitung vorgenommen. Über die Einrichtung dieser zentralen Stelle können alle erforderlichen Informationen gebündelt werden. Wünschen Sie für Ihr Bauvorhaben eine entsprechende Auskunft, so können Sie diese bei uns anfordern. Für die Auskunft wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Sollten Sie z.B. bei Bauarbeiten, beim Spaziergang im Wald oder beim Tauchen in Schweriner Gewässern Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sichern Sie die Fundstelle gegen unbefugtes Betreten in sicherer Entfernung und verständigen Sie über den Notruf 112 oder 110 die Feuerwehr oder die Polizei.
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Brandschutz, Feuerwehr, Katastrophe, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Rettungsdienstschule
erforderliche Unterlagen
Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:
Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Unterlagen erforderlich.
Auskunft per E-Mail oder Post:
Folgende Unterlagen sind bei der gebührenpflichtigen Auskunft per E-Mail oder Post erforderlich:
- ausgefüllter Antrag für die Auskunft über die Kampfmittelbelastung
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
- Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten
Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Eigentümerin/ des Eigentümers vom Grundstück einreichen, ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks, Vertragsverhältnisse)
Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:
- Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:
Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Nachweise erforderlich.
Auskunft per E-Mail oder Post:
Für die gebührenpflichtige Auskunft per Mail oder Post müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen:
- Beispiele der Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse Nachweisen müssen: Bauherrin und Bauherr, Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer, bauausführende Firma
- Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- kein Rechtsbehelf möglich
Verfahrensablauf
Sie können die Kampfmittelbelastungsauskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V sofort online beantragen. Alternativ beantragen Sie die Auskunft per E-Mail oder Post bei der jeweils zuständigen Behörde, das heißt
- entweder bei dem Munitionsbergungsdienst M-V des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) oder
- bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde.
Bei fehlenden Unterlagen oder Unklarheiten fordert Sie die zuständige Behörde auf, die angepassten Unterlagen nachzureichen. Die zuständige Behörde prüft Ihre beantragte Grundstücksfläche auf Kampfmittelbelastung im Kampfmittelkataster. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Empfehlung zur weiterführenden Prüfung.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Jahre (Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 3 Jahre befristet. Anderenfalls ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet.)
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- keine
Kosten
Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:
- kostenlos
Auskunft per E-Mail oder Post beim Munitionsbergungsdienst M-V:
- 82 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgen Arbeiten in Tiefenlagen von bereits bestehenden Medienträgern oder innerhalb vorhandener Trassen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und saniert wurden, geht der Munitionsbergungsdienst davon aus, dass bei den hier durchzuführenden Tätigkeiten nicht auf Kampfmittel getroffen wird. Sie müssen in diesen Fällen aus Sicht des Munitionsbergungsdienstes keine Auskunfts- und Handlungsbedarfe einholen.
Dokumente
Eingehend
Nachweis Standorteigentum/ Nutzungsrecht
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis des berechtigten Interesses
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Erklärung zur Kostenübernahme
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 15.12.2023
Stichwörter
Unbedenklichkeitsbescheinigung, Kampfmittel, Patrone, Munition