Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen
Wenn Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer mit Kampfmittel belasteten Fläche liegt, können Sie eine weiterführende und gründliche kostenpflichtige Prüfung der Kampfmittelbelastung beauftragen.
Beschreibung
Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.
Bei der weiterführenden Prüfung werden neben der Durchführung einer Luftbilddetailauswertung auch vorhandenen historische Informationen ausgewertet und bewertet. Bei Bedarf werden für die Erstellung eines Kampfmittelräumkonzeptes zusätzlich technische Erkundungsarbeiten vor Ort auf dem Grundstück durchgeführt. Das Räumkonzept ist die Grundlage, um bei Bedarf ein Kampfmittelräumunternehmen zu beauftragen. In diesem Konzept sind neben Besonderheiten auch die Arbeiten aufgeschrieben, die erforderlich sind, um eine Kampfmittelfreiheit zu erreichen.
Im Ergebnis einer weiterführenden Prüfung werden also durch den Munitionsbergungsdienst die Kampfmittelfreiheit bestätigt oder auch eine Unbedenklichkeit bescheinigt.
Eine weiterführende Prüfung sollten Sie beauftragen, wenn Sie auf Ihrem Grundstück bauen möchten und Ihnen im Ergebnis Ihrer Onlineprüfung die "kostenpflichtige Überprüfung der Kampfmittelbelastung" empfohlen wurde.
Die weiterführende Prüfung ist kostenpflichtig. Aus diesem Grund braucht der Munitionsbergungsdienst als Nachweis zusätzliche Unterlagen. Welches es sind, ist unter dem Punkt "erforderliche Unterlagen" aufgeführt.
Als Alternative zur weiterführenden Prüfung können Sie sich auch sofort ein Kampfmittelräumunternehmen suchen und dieses mit Sondier- und Kampfmittelräumarbeiten beauftragen. Auch in diesem Fall sind Sie als Bauherr / Grundstückseigentümer verpflichtet den Munitionsbergungsdienst über die geplanten Kampfmittelräumungen zu informieren und ihm das Leistungsangebot des Kampfmittelräumunternehmens zur inhaltlichen Prüfung zuzusenden.
Der Munitionsbergungsdienst hat in allen Fällen die Aufsicht über das Kampfmittelräumunternehmen, kümmert sich um das Abholen und das Beseitigen geborgener Munition und erstellt im Abschluss die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet bzw. ab dem Tag der Ausstellung drei Jahre gültig.
Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt.
Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.
Online-Dienst
Kampfmittelbelastung online anzeigen sowie Überprüfung der Kampfmittelbelastung online beantragen
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- Visa Karte
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zuständige Stelle
Munitionsbergungsdienst des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V)
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst
Beschreibung
Der Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst steht den Bürgerinnen und Bürgern Schwerins sowie allen Gästen rund um die Uhr zur Seite, wenn bei Bränden oder Unfällen sowie medizinischen Notfällen schnelle Hilfe benötigt wird. Hier sind die Einheiten der Berufsfeuerwehr, der fünf Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes gebündelt. Weiterhin betreibt der Fachdienst die Integrierte Leitstelle für Brand- und Katastrophenschutz sowie des Rettungsdienstes für Schwerin und im Auftrage der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort nehmen alle Notrufe unter 112 entgegen und koordinieren darüber hinaus den qualifizierten Krankentransport.
Im Bereich des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes werden Bauherren und Entwurfsverfasser beraten und der Brandschutz bei Baumaßnahmen eingeschätzt. Im Zuge von Brandverhütungsschauen wird die regelmäßige Kontrolle des Brandschutzes von besonders gefährdeten Objekten durchgeführt. Darüber hinaus nehmen wir viele weitere Aufgaben rund um Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung wahr.
Unsere 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 300 ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sind an 10 Standorten in der Landeshauptstadt immer für Sie einsatzbereit!
Mit unserem Engagement bieten wir Sicherheit und Hilfe in der Landeshauptstadt Schwerin. Für uns stehen dabei alle Hilfesuchenden im Zentrum; ihnen möchten wir schnell und professionell helfen. Schließlich erlebt man nicht jeden Tag einen medizinischen Notfall, ist bei einem Unfall betroffen oder wird Zeuge eines Brandes. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen zur Seite stehen und es als unsere Aufgabe verstehen, für Sie da zu sein - rund um die Uhr, immer!
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Dr. Stephan Jakobi (Fachdienstleiter)
Frau Annemarie Möller (Sachbearbeiterin)
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Stichwörter
Brandschutz, Feuerwehr, Katastrophe, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Rettungsdienstschule
Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz M-V - Dezernat 320 - Munitionsbergungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Melanie Koch (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0385 2070-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Online-Beantragung:
Folgende Unterlagen sind bei einem vorliegenden Kampfmittelverdacht erforderlich:
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Vertragsverhältnisse)
Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:
- Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger
Beantragung per E-Mail oder Post:
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der Überprüfung auf Kampfmittelbelastung per E-Mail oder Post erforderlich:
- ausgefüllter Antrag für die erweiterte Überprüfung auf Kampfmittel
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
- Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten (per E-Mail auch als pdf Datei möglich)
- Optional:
- Kampfmittelbelastung (KMBA) - Ergebnis der schriftlichen Auskunft zur Kampfmittelbelastung
- Ergebnis der Onlineprüfung
Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis berechtigtes Interesse (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Vertragsverhältnisse)
Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:
- Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen
- Beispiele der Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen: Bauherrin und Bauherr, Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer, bauausführende Firma
- Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Kein Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie können die weiterführende Prüfung über das Antragsformular online sowie per E-Mail oder Post bei dem Munitionsbergungsdienst M-V beantragen.
Fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu. Wenn bei Ihnen bereits Luftbildauswertungen, historisch-genetische Rekonstruktionen oder sonstige Recherchen zu Kampfmittelbelastungen der beantragten Grundstücksfläche vorliegen, reichen Sie diese Unterlagen ebenfalls ein.
Der Munitionsbergungsdienst M-V prüft auf Ihrer beantragten Grundstücksfläche eine Kampfmittelbelastung durch historische und gegebenenfalls technische Erkundungen vor Ort. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.
Fristen
Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt. Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.
Geltungsdauer: 3 Jahre (Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 3 Jahre befristet. Ansonsten ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet.)
Bearbeitungsdauer
Die Dauer für die Bearbeitung ihres Anliegens variiert sehr stark. Derzeit dauert es zwischen 4 und 12 Monaten, bis Ihnen das Ergebnis einer weiterführenden Prüfung vorliegen kann.
Bitte beachten Sie, dass auch die Kampfmittelräumung vor Ort seine Zeit dauert. Gehen Sie ebenfalls davon aus, dass Sie in den wenigsten Fällen ein Kampfmittelräumunternehmen finden werden, welches sofort mit den Arbeiten beginnen kann.
Kosten
- Verwaltungsgebühren nach tatsächlichem Zeitaufwand
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgen Arbeiten in Tiefenlagen von bereits bestehenden Medienträgern oder innerhalb vorhandener Trassen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und saniert wurden, geht der Munitionsbergungsdienst davon aus, dass bei den hier durchzuführenden Tätigkeiten nicht auf Kampfmittel getroffen wird. Sie müssen in diesen Fällen aus Sicht des Munitionsbergungsdienstes keine Auskunfts- und Handlungsbedarfe einholen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.12.2023
Stichwörter
Patrone, Kampfmittel, Munition