Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde durchführen

    Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Beschreibung

    In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Online-Dienst

    Einwohnerfragestunde online durchführen

    ID: L100027_129689514

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
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    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.

    Zuständigkeit

    Gemeindevertretung oder Kreistag

    Ansprechpartner

    Stadt Parchim - Bürgermeister

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1549

    19365 Parchim

    Hausanschrift

    Schuhmarkt 1

    19370 Parchim

    Kontakt

    Fax: 03871 71-192

    Telefon Festnetz: 03871 71-191

    E-Mail: buergermeister@parchim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Einwohner in der Gemeinde
    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben

    Hinweise für Parchim: PCH FB0 SG00 - Einwohnerfragestunde durchführen

    • ausgeschlossen sind Fragen, Vorschläge und Anregungen zu Angelegenheiten, die sich auf Beratungsgegenstände der nochfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages

    Hinweise für Parchim: PCH FB0 SG00 - Einwohnerfragestunde durchführen

    Verfahrensablauf

    Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.

    Hinweise für Parchim: PCH FB0 SG00 - Einwohnerfragestunde durchführen

    Sofern die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden können, werden sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich beantwortet.

    Fristen

    Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.

    Hinweise für Parchim: PCH FB0 SG00 - Einwohnerfragestunde durchführen

    Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtvertretung zu stellen.

    Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 24 Stunden vor Beginn einer Stadtvertrersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadtvertretersitzung verschoben. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

    Kosten

    • keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de