Einwohnerfragestunde durchführen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Beschreibung
In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Hinweise für Grevesmühlen-Land: Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen
Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 14. Lebensjahr können in einer Fragestunde im öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse nach der Feststellung der Tagesordnung Fragen stellen und Vorschläge oder Anregungen unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der laufenden Sitzung beziehen, es sei denn, das jeweilige Gremium beschließt, diesbezügliche Wortmeldungen zuzulassen. Soweit Fragen nicht sofort beantwortet werden können, sollen die Antworten spätestens in der folgenden ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung mitgeteilt werden. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.
Online-Dienst
Einwohnerfragestunde online durchführen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.
Zuständigkeit
Gemeindevertretung oder Kreistag
Ansprechpartner
Büro des Kreistages
Beschreibung
Das Büro Kreistag begleitet den Kreistag und seine Fachausschüsse hinsichtlich der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung seiner Sitzungen. Es fertigt die erforderlichen Beratungsunterlagen einschließlich der Sitzungsniederschriften und Beschlüsse aus. Ebenso trägt es die Verantwortung für das formelle Zustandekommen von Beschlüssen sowie für deren öffentliche Bekanntmachung.
Im Auftrag des Kreistages und Landrates werden Anfragen und Anträge der Fraktionen des Kreistages sowie Fragen der Bürgerinnen und Bürger an den Kreistag entgegen genommen.
Das Büro Kreistag vermittelt den Kontakt zu den Mitgliedern des Kreistages und ihren Fraktionen.
Alle Information zu den Sitzungen und Fraktionen finden Sie au unserer Website unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/kreistag.html
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich mit Anfragen und Anregungen hinsichtlich der Arbeit des Kreistages schriftlich oder mündlich an Kreistagspräsident Thomas Grote zu wenden. Zur Vereinbarung von Gesprächsterminenmit dem Kreistagspräsidenten wird um vorherige telefonische Anmeldung im Büro des Kreistages gebeten.
Kontaktperson
Frau V. Marquardt
Fax: +49 3841 3040-89032
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-9032
Frau A. Anderson
Fax: +49 3841 3040-89031
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-9031
Kommunale Angelegenheiten/ Gremien
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: ja - Parkplatz:
Anzahl: 80 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: PKW und öffentlicher Personennahverkehr
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.
Kontaktperson
Kommunale Gremien
Voraussetzungen
- Einwohner in der Gemeinde
- Vollendung des 14. Lebensjahrs
- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben
Rechtsgrundlage(n)
Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages
Hinweise für Grevesmühlen-Land: Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen
Verfahrensablauf
Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.
Hinweise für Grevesmühlen-Land: Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen
Sofern die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden können, werden sie innerhalb von werden sie bis zur nächsten Sitzung der Stadt- /Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.
Fristen
Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.
Hinweise für Grevesmühlen-Land: Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen
Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadt- / Gemeindevertretung zu stellen.
Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 3 Arbeitstage vor Beginn einer Stadt- / Gemeindevertretersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadt- / Gemeindevertretersitzung verschoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Kosten
- keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2023