Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde durchführen

    Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Beschreibung

    In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

    Hinweise für Grevesmühlen-Land: Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen

    Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 14. Lebensjahr können in einer Fragestunde im öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse  nach der Feststellung der Tagesordnung Fragen stellen und Vorschläge oder Anregungen unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei  nicht auf Beratungsgegenstände der laufenden Sitzung beziehen, es sei denn, das jeweilige Gremium beschließt, diesbezügliche Wortmeldungen zuzulassen. Soweit  Fragen nicht sofort beantwortet werden können, sollen die Antworten spätestens in der folgenden ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung mitgeteilt werden. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.

    Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 14. Lebensjahr können in einer Fragestunde im öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse  nach der Feststellung der Tagesordnung Fragen stellen und Vorschläge oder Anregungen unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei  nicht auf Beratungsgegenstände der laufenden Sitzung beziehen, es sei denn, das jeweilige Gremium beschließt, diesbezügliche Wortmeldungen zuzulassen. Soweit  Fragen nicht sofort beantwortet werden können, sollen die Antworten spätestens in der folgenden ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung mitgeteilt werden. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.

    Online-Dienst

    MVSP_Einwohnerfragestunde_durchführen

    ID: L100027_129689514

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    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2023 (von: Poppe, Marcus)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.

    Zuständigkeit

    Gemeindevertretung oder Kreistag

    Ansprechpartner

    Kreistagsbüro

    Beschreibung

    Das Kreistagsbüro begleitet den Kreistag und seine Fachausschüsse hinsichtlich der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung seiner Sitzungen. Es fertigt die erforderlichen Beratungsunterlagen einschließlich der Sitzungsniederschriften und Beschlüsse aus. Ebenso trägt es die Verantwortung für das formelle Zustandekommen von Beschlüssen sowie für deren öffentliche Bekanntmachung.

    Im Auftrag des Kreistages und Landrates werden Anfragen und Anträge der Fraktionen des Kreistages sowie Fragen der Bürgerinnen und Bürger an den Kreistag entgegen genommen.

    Das Kreistagsbüro vermittelt den Kontakt zu den Mitgliedern des Kreistages und ihren Fraktionen.

    Alle Information zu den Sitzungen und Fraktionen finden Sie au unserer Website unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/kreistag.html

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 15
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 121
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
    Anzahl: 21
    Gebühren: ja

    Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar


    Bus: Lindengarten in Wismar


    Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen


    DB und ODEG

    Regionalbahn: Wismar Bahnhof


    DB

    Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Kommunale Angelegenheiten/ Gremien

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    23936 Grevesmühlen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: ja


    Parkplatz:
    Anzahl: 80
    Gebühren: ja

    PKW und öffentlicher Personennahverkehr

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link:  Online-Terminvergabe .

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    • Einwohner in der Gemeinde
    • Vollendung des 14. Lebensjahrs
    • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.

    Hinweise für Grevesmühlen-Land: Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen

    Sofern die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden können, werden sie innerhalb von werden sie bis zur nächsten Sitzung der Stadt- /Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.

    Sofern die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden können, werden sie innerhalb von werden sie bis zur nächsten Sitzung der Stadt- /Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.

    Fristen

    Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.

    Hinweise für Grevesmühlen-Land: Einwohnerfragestunde durchführen Grevesmühlen

    Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadt- / Gemeindevertretung zu stellen.

    Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 3 Arbeitstage vor Beginn einer Stadt- / Gemeindevertretersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadt- / Gemeindevertretersitzung verschoben.

    Fragen, Vorschläge oder Anregungen sind vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadt- / Gemeindevertretung zu stellen.

    Elektronisch eingereichte Fragen, Vorschläge oder Anregungen müssen 3 Arbeitstage vor Beginn einer Stadt- / Gemeindevertretersitzung in der Verwaltung eingegangen sein, um auf dieser berücksichtigt zu werden. Wird die Frist nicht gewahrt, wird die Beantwortung auf die nachfolgende Stadt- / Gemeindevertretersitzung verschoben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

    Kosten

    • keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2023 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)