Einwohnerfragestunde durchführen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Beschreibung
In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Hinweise für Schwerin: LHSN Einwohnerfragestunde durchführen
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.
Zuständigkeit
Gemeindevertretung oder Kreistag
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Büro der Stadtvertretung
Beschreibung
Über 200 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker arbeiten in unserer und für unsere Landeshauptstadt ehrenamtlich. Im Büro der Stadtvertretung laufen alle organisatorischen Fäden der Arbeit der Stadtvertretung, seiner Ausschüsse, der Ortsbeiräte sowie des Senioren- und des Behindertenbeirates zusammen.
Es unterstützt den Stadtpräsidenten in seiner Arbeit. Zugleich pflegt es die Ausgestaltung der Städtepartnerschaften und unterstützt Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine, Verbände und andere Organisationen bei ihren städtepartnerschaftlichen Aktionen.
Die Vorbereitung, Protokollierung und die Nachbereitung aller Sitzungen gehört zu den Schwerpunktaufgaben des Büros der Stadtvertretung. Außerdem unterstützen wir die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in ihrer Arbeit.
Kommunalpolitik muss transparent sein. Daher werden wir die Öffentlichkeit umfassend und tagesaktuell mit dem Bürgerinformationssystem im Internet über die Arbeit der Stadtvertretung in ihre Gremien informieren.
Städtepartnerschaften sind Partnerschaften zwischen zwei Städten mit dem Ziel, sich insbesondere kulturell und wirtschaftlich auszutauschen. Wir wollen dazu beitragen, dass die Städtepartnerschaften intensiver ausgestaltet werden und wollen Interessierte bei ihren Projekten unterstützen.
Link zum Bürgerinformationssystem: https://bis.schwerin.de/info.asp
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 545-1021
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stichwörter
Stadtvertretung
Voraussetzungen
- Einwohner in der Gemeinde
- Vollendung des 14. Lebensjahrs
- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben
Rechtsgrundlage(n)
Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages
Verfahrensablauf
Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.
Fristen
Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Kosten
- keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2023