Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Beschreibung
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Hinweise für Parchim: FB0 SG13 Verwendung des kommunalen Wappens
Für die Verwendung des Wappens der Stadt Parchim ist eine Genehmigung durch den Bürgermeister erforderlich. Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern kein Missbrauch zu befürchten ist.
Für die Verwendung des Wappens der Stadt Parchim ist eine Genehmigung durch den Bürgermeister erforderlich. Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern kein Missbrauch zu befürchten ist.
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Ansprechpartner
Stadt Parchim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1549
19365 Parchim
Öffnungszeiten
Montag           09:00 - 12:00 Uhr Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch         nach Vereinbarung Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag            nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: presse@parchim.de
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung
Hinweise für Parchim: FB0 SG13 Verwendung des kommunalen Wappens
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist
Kosten
Hinweise für Parchim: FB0 SG13 Verwendung des kommunalen Wappens
Genehmigungsgebühr: 24,50 €
Gebühr 24.5 EUR
Genehmigungsgebühr: 24,50 €
Gebühr 24.50 EUR
Dokumente
Eingehend
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V
Stichwörter
Wappen, Stadtwappen