Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

    Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

    Beschreibung

    Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.

    Hinweise für Parchim: FB0 SG13 Verwendung des kommunalen Wappens

    Für die Verwendung des Wappens der Stadt Parchim ist eine Genehmigung durch den Bürgermeister erforderlich. Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern kein Missbrauch zu befürchten ist.

    Für die Verwendung des Wappens der Stadt Parchim ist eine Genehmigung durch den Bürgermeister erforderlich. Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern kein Missbrauch zu befürchten ist.

    Online-Dienst

    Verwendung eines kommunalen Wappens online beantragen

    ID: L100027_133296447

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2024

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

    Ansprechpartner

    Stadt Parchim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schuhmarkt 1

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1549

    19365 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag           09:00 - 12:00 Uhr Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch         nach Vereinbarung Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag            nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2020

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist

    Kosten

    Hinweise für Parchim: FB0 SG13 Verwendung des kommunalen Wappens

    Genehmigungsgebühr: 24,50 €

    Gebühr 24.5 EUR

    Genehmigungsgebühr: 24,50 €

    Gebühr 24.50 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Bezeichnung: Skizze des Wappens

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2023

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Stichwörter

    Wappen, Stadtwappen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021