Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
Wenn Sie Ihr Flurstück zerlegen möchten, können Sie die Zerlegung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Teil Ihres Flurstückes abtrennen möchten, zum Beispiel um diesen Teil zu verkaufen, oder Sie haben sich mit einer grundstücksbesitzenden Person über den Kauf einer Teilfläche geeinigt, dann können Sie die dafür vorbereitend notwendige Zerlegung bei einer zuständigen Stelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde) beantragen.
Bei der Liegenschaftsvermessung wird der neue Grenzverlauf im Einvernehmen mit den beteiligten Grundstückseigentümern neu festgelegt. Der neue Grenzverlauf wird durch Abmarkung (in der Regel durch das Setzen von Grenzmarken) in der Örtlichkeit gekennzeichnet.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Flurstücksbildung auch durch eine sogenannte Sonderung erfolgen. Dabei wird der neue Grenzverlauf ohne örtliche Vermessungsarbeiten anhand der Nachweise des Liegenschaftskatasters festgelegt. Im Vergleich zur normalen Zerlegung ergibt sich dadurch eine geringere Gebühr. Allerdings muss die Kennzeichnung des neuen Grenzverlaufs in der Örtlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt kostenpflichtig nachgeholt werden.
Die zuständige Stelle erstellt eine Vermessungsschrift, in welcher die Veränderung im Liegenschaftskataster (zum Beispiel Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert wird. Auf der Grundlage dieser Vermessungsschrift aktualisiert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Liegenschaftskataster.
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zuständige Stelle
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde
Ansprechpartner
62.3 SG Vermessung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung  
Kontakt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim
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Telefon Festnetz: 03865 825-0
E-Mail: info@vermessung-brim.de
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Annett Frank
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Peter Hansch
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Krawutschke
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Lübcke
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Manthey
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Meißner
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Torsten Meißner
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius
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Telefon Festnetz: 0381 776-490
E-Mail: info@vermessung-moebius.de
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Neiseke
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wilfrid Panke
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Telefon Festnetz: 03831 290462
E-Mail: w.panke@gmx.de
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Reiche
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Telefon Festnetz: 038209 80480
E-Mail: post@erdvermesser.de
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm
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Telefon Festnetz: 038872 603-25
Telefon Festnetz: 038872 603-27
Fax: 038872 603-64
E-Mail: info@geo-land-mv.de
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Seehase
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Christopher Sohn
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Hans-Georg Täger
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ulbrich
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jan-Christoph Unger
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Oliver Urban
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Frank Wagner
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Lothar Walther
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dr.-Ing. Richard Boerner
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 03981 4898097
E-Mail: info@vermessung-boerner.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Flurstücksbildung durch Zerlegung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist (zum Beispiel Erwerber oder Erwerberin):
- formlose, nicht formgebundene Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers oder
- bei einer bevollmächtigen Person: formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist:
- formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Zerlegung stellen, wenn Sie:
- Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin,
- eine erbbau- oder nutzungsberechtigte Person,
- eine Zustimmung vom obigen Personenkreis haben oder
- vom obigen Personenkreis bevollmächtigt
sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Abmarkung und Grenzfeststellung
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Flurstücksbildung durch Zerlegung bei einer zuständigen Stelle ein (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde). Bei fehlenden Angaben oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Angaben ein.
Die zuständige Stelle wird eine Liegenschaftsvermessung durchführen, um die bestehenden Grenzen zu ermitteln und die gewünschten neuen Grenzen festzulegen. Die hierfür notwendigen örtlichen Vermessungsarbeiten werden Ihnen und weiteren Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten, deren Grundstücke oder bauliche Anlagen betreten werden müssen, angekündigt.
Anschließend lädt die zuständige Stelle Sie und weitere betroffene Rechtsinhaber zu einem Grenztermin ein, bei dem eine Anhörung stattfindet sowie die Grenzfeststellung und Abmarkung bekannt gegeben wird.
Wenn die Grenzfeststellung und Abmarkung bestandskräftig geworden sind, das heißt, die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, erstellt die zuständige Stelle die Vermessungsschrift. Auf Grundlage der Vermessungsschrift ändert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und informiert anschließend das zuständige Grundbuchamt über die erfolgte Zerlegung, so dass diese auch grundbuchrechtlich vollzogen wird (Teilung).
Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle. Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid von der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für die erfolgte Übernahme ins ALKIS.
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- sechs bis zwölf Monate
Kosten
- Die Gebühr ist abhängig von der Vermessungsfläche und dem Bodenwert.
- Die Mindestgebühr für die Zerlegung beträgt 1.899 Euro.
- Für die Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) fallen zusätzliche Gebühren an. Diese beträgt 8% der Vermessungsgebühr für die Zerlegung.
Dokumente
Eingehend
Erklärung zur Kostenübernahme
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Vollmacht
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zustimmung Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümers
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 10.07.2023
Stichwörter
Flurstücksbildung