Handwerk: Einzelauskunft aus der Handwerksrolle beantragen
Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer.
Beschreibung
Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe.
Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:
- Angaben zur Firma
- Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
- Art des eingetragenen Handwerks
- Anschrift der gewerblichen Niederlassung.
Online-Dienst
MVSP_MV_Einzelauskunft_aus_den_Handwerksregistern_beantragen
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Zahlungsweise
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- Paypal
- Mastercard
- Visa Karte
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zuständige Stelle
Handwerkskammer, bei der das Unternehmen eingetragen ist
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
im Einzelfall auf Anforderung
Voraussetzungen
Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel
- als Zulieferer zur Information über den Firmeninhaber
- als Privatpersonen zur Information vor Auftragserteilung
Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch kann bei der jeweiligen Handwerkskammer eingereicht werden
- Klage kann bei dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Einzelauskunft aus dem entsprechenden Verzeichnis bei der zuständigen Handwerkskammer. Geben Sie in Ihrem Antrag mindestens an
- die antragsstellende Person (Name, Vorname)
- den Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
- Ihr berechtigtes Interesse
Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag. Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegenspricht, wird Ihnen die Auskunft erteilt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 06.07.2023