Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen/ Ohnhänder (Ohnarmer) für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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zuständige Stelle
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Parchim - Zentrale Bußgeldstelle/ Örtliche Verkehrsbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1549
19365 Parchim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 71-390
Fax: 03871 71-313
E-Mail: bussgeldstelle@parchim.de
E-Mail: verkehrsbehoerde@parchim.de
Kontaktperson
Herr Robert Janke (Sachgebietsleiter)
Hausanschrift
Fax: 03871 71-313
Telefon Festnetz: 03871 71-390
E-Mail: bussgeldstelle@parchim.de
E-Mail: verkehrsbehoerde@parchim.de
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim (Fachperson für Datenschutz)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Herr Andrew Neuborn (Sachbearbeiter)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Voraussetzungen
- Vorliegen der körperlichen Einschränkungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Verfahrensablauf
Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Kosten
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2022