Parken an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Ausnahmegenehmigung Kleinwüchsige Menschen

    Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

    Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen/ Ohnhänder (Ohnarmer) für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten online beantragen

    ID: L100027_130561923

    Online erledigen

    Zahlungsweise

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    • giropay
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    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 80  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: PKW und öffentlicher Personennahverkehr

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Führerschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    Voraussetzungen

    • Vorliegen der körperlichen Einschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

    Verfahrensablauf

    Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
    Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 4 Wochen

    Kosten

    Die Ausstellung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de