Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme

    Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen

    Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.

    Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie

    • wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
    • Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
    • Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.

    Online-Dienst

    eWaffe - Antragstrecke - WBK Austragung Überlassung

    ID: L100027_132050641

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2024

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Waffenbehörde

    Zuständigkeit

    Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Vorpommern-Greifswald - 32.4 SG Jagd und Waffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 1

    17389 Anklam

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    An der Kürassierkaserne 9

    17309 Pasewalk

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03834 8760-0(Zentrale)

    E-Mail: x-waffe@kreis-vg.de(Gruppenpostfach)

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2023

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK)
    • gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 25.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2023

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021