• Marlow (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Gaststättengewerbe Gestattung

Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z. B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z. B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).

Beschreibung

Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z. B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z. B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung). Dies gilt nur dann, wenn die betreffende Veranstaltung von jedermann oder von einem bestimmten Personenkreis besucht werden kann.

Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Anders herum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr. 7 GewO).

Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.

Online-Dienst

Gestattung für Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass online beantragen

ID: L100027_128027576

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  • Mastercard
  • Paypal
  • giropay

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Version

Technisch erstellt am 08.07.2023

Technisch geändert am 12.06.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Gewerbebehörden der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte sowie der Ämter und amtsfreien Gemeinden

Ansprechpartner

Gewerberegister

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 1

18337 Marlow

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr ; Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 38221 41017

E-Mail: g.trompa@stadtmarlow.de

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Bankverbindung

Stadt Marlow

Empfänger: Stadt Marlow

IBAN: DE15 1505 0500 0533 0011 29

BIC: NOLADE21GRW

Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

Stichwörter

Gewerbe, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeansiedlung, Gewerbemeldestelle

Version

Technisch erstellt am 13.12.2022

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Ordnungswesen

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 1

18337 Marlow

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr ; Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 38221 41016

E-Mail: r.morwinsky@stadtmarlow.de

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Bankverbindung

Stadt Marlow

Empfänger: Stadt Marlow

IBAN: DE15 1505 0500 0533 0011 29

BIC: NOLADE21GRW

Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

Stichwörter

Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Version

Technisch erstellt am 13.12.2022

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist.
  • Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein.
  • Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
  • ggf. Gaststättenunterrichtungsnachweis
  • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz. Ein Führungszeugnis ist nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
  • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung. Ein Gewerbezentralregisterauszug ist nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
  • Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung/des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (Lageplan, Grundriss der Schankfläche).

Formulare

  • Schriftform erforderlich: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister und gegebenenfalls
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
       
  • Ihre fachliche Eignung nachweisen
    • Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG durch eine Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der Vorschriften des Lebensmittelrechts oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3
       
  • Das Vorliegen der räumlichen Anforderungen an den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Besuchern und Beschäftigten nachweisen. Die Gestattung kann gegebenenfalls mit Auflagen verknüpft werden, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ist bei den Gewerbebehörden der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte der Ämter bzw. der amtsfreien Gemeinden zu stellen.

Fristen

Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

Bearbeitungsdauer

Zumeist sollte eine angemessene Bearbeitungsdauer möglich sein.

Kosten

Die Gebühren betragen 50,00 EUR bis einen Tag (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr), je Standort und 20,00 EUR je weiteren Tag (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr), je Standort, jedoch nicht mehr als 400,00 EUR.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die aufgeführten Voraussetzungen gelten nach dem Gaststättengesetz des Bundes (GastG). Dieses gilt, soweit es nicht durch Gesetze des jeweiligen Landes ersetzt wurde.
  • Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die von Ihnen umzusetzen sind.

Dokumente

Eingehend

Auszug aus Gewerbezentralregister GZR

Dokumenttyp: Registerauszug

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

Dokumenttyp: Bescheinigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Dokumenttyp: Registerauszug

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Grundriss

Dokumenttyp: Erklärung

Bezeichnung: Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Nachweis über Schulung

Dokumenttyp: Nachweis

Bezeichnung: Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Weitere Informationen

keine

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2023

Version

Technisch erstellt am 07.06.2023

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

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