Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis beantragen

    Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

    Beschreibung

    Kommunale Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

    Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern:

    Für die Benutzung der Landesbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen können Sie beantragen. Die Landesbibliothek ist eine Regional- sowie wissenschaftliche Universalbibliothek. Sie sammelt, erschließt und bewahrt die über das Land publizierte Literatur und hält das Pflichtexemplar für Mecklenburg-Vorpommern vor.

    Die Landesbibliothek bietet eine Vielzahl von aktuellen Medieneinheiten aus allen Fachgebieten gedruckt sowie in Form von E-Books, E-Journals und Datenbanken. Ebenso steht ein großer Altbestand zur Einsicht bereit. Hohes Ansehen genießt die Musikaliensammlung mit dem Schwerpunkt auf Barockmusik. Das Discovery-Portal bietet einen intuitiven Einstieg in die Recherche unserer Bestände sowie zahlreicher weiterer Quellen. Via Fernleihe und Schnelllieferdienste haben Sie auch überregionalen Zugriff auf Literatur aus nationalen sowie internationalen Bibliotheken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Bibliotheken als kommunale Einrichtungen sowie die Landesbibliothek.

    • Wenn Sie einen Bibliotheksausweis für die Landesbibliothek beantragen möchten, klicken Sie auf "Weiter mit Landesbibliothek".
    • Wenn Sie einen Bibliotheksausweis für eine kommunale Bibliothek beantragen möchten, klicken Sie auf "Weiter mit kommunaler Bibliothek".

    Ansprechpartner

    Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern Günther Uecker

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Stelling-Str. 29

    19053 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-79220

    E-Mail: lb@lakd-mv.de

    Internet

    Stichwörter

    Bibliothek

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
    • Minderjährige benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters

    Bei den Kommunalen Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:

    • gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Notwendig ist ein Benutzerausweis.

    Verfahrensablauf

    Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Zahlen Sie - sofern erforderlich - das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Hinweis: Der Verlust des Bibliotheksausweises oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen. Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

    Fristen

    Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind von den Nutzern und Nutzerinnen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage

    Kosten

    Kommunale Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern:

    Die Kosten für die Benutzung (Jahresgebühr) sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

    Landesbibliothek in Mecklenburg-Vorpommern:

    Die Nutzung der Landesbibliothek ist kostenfrei. Gebühren fallen an für Kopien, Reproaufträge, Mahnungen und Fernleihe.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 23.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    Büchereien, Verleih, Bücher, Mediathek, Stadtbibliothek, Bildung, Bücherei

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de