• Biendorf (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen

Sie können finanzielle oder beratende Unterstützung zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen.

Beschreibung

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfasst:

  • Beratung bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Finanzielle Leistungen zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte
  • Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind 
  • Zuschüsse zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind
  • Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Online-Dienst

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende online beantragen

ID: L100027_135935335

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Version

Technisch erstellt am 17.07.2024

Technisch geändert am 19.09.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Dezernat Inklusionsamt
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Ansprechpartner

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 405 - Inklusionsamt

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Engels-Platz 5-8

18055 Rostock

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 – 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit ; Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 – 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 385 588-59004

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.03.2017

Technisch geändert am 27.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Bei jeder Leistung:

  • Vorliegender Antrag
  • ggf. Kostenvoranschläge
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
  • ggf. weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Sie beschäftigen schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Personen. Die Arbeitszeit umfasst mindestens 15 Wochenstunden (in Inklusionsbetrieben mindestens 12 Wochenstunden). 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Leistungen kann online erfolgen.

  • Sie beschreiben das Anliegen.
  • Sie senden die Daten nebst der geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde oder reichen diese nach.
  • Das Inklusionsamt prüft den Antrag.
  • Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das Inklusionsamt Kontakt mit Ihnen auf.
  • Es ist möglich, dass sich weitere Beteiligte wie der Integrationsfachdienst oder der technische Beratungsdienst bei Ihnen melden. 
  • Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch.
  • Das Inklusionsamt übersendet den Bescheid postalisch.

Fristen

Der Antrag ist immer im Vorfeld der Beschaffung einer Leistung einzureichen. Rückwirkende Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

Bearbeitungsdauer

6-12 Wochen

Kosten

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Das Inklusionsamt benötigt zur Antragsprüfung immer auch den Feststellungsbescheid des Menschen mit Behinderung. Sollte Ihnen dieser als Unternehmen nicht vorliegen, teilen Sie Ihrem oder Ihrer Mitarbeitenden bitte mit, dass er oder sie diesen zur Vervollständigung des Antrags an das Inklusionsamt senden muss.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)  am 07.06.2023

Version

Technisch erstellt am 17.05.2023

Technisch geändert am 11.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021