Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen

    Sie können finanzielle oder beratende Unterstützung zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen.

    Beschreibung

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfasst:

    • Beratung bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
    • Finanzielle Leistungen zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte
    • Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind 
    • Zuschüsse zu Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
    • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, wenn diese für die Zeit der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gleichgestellt sind
    • Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Online-Dienst

    Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber

    ID: L100027_135935335

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
    Dezernat Inklusionsamt
    Friedrich-Engels-Platz 5-8
    18055 Rostock

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 405 - Inklusionsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59004

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei jeder Leistung:

    • Vorliegender Antrag
    • ggf. Kostenvoranschläge
    • Tätigkeitsbeschreibung
    • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
    • ggf. weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie beschäftigen schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Personen. Die Arbeitszeit umfasst mindestens 15 Wochenstunden (in Inklusionsbetrieben mindestens 12 Wochenstunden). 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Leistungen kann online erfolgen.

    • Sie beschreiben das Anliegen.
    • Sie senden die Daten nebst der geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde oder reichen diese nach.
    • Das Inklusionsamt prüft den Antrag.
    • Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das Inklusionsamt Kontakt mit Ihnen auf.
    • Es ist möglich, dass sich weitere Beteiligte wie der Integrationsfachdienst oder der technische Beratungsdienst bei Ihnen melden. 
    • Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch.
    • Das Inklusionsamt übersendet den Bescheid postalisch.

    Fristen

    Der Antrag ist immer im Vorfeld der Beschaffung einer Leistung einzureichen. Rückwirkende Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

    Bearbeitungsdauer

    6-12 Wochen

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Inklusionsamt benötigt zur Antragsprüfung immer auch den Feststellungsbescheid des Menschen mit Behinderung. Sollte Ihnen dieser als Unternehmen nicht vorliegen, teilen Sie Ihrem oder Ihrer Mitarbeitenden bitte mit, dass er oder sie diesen zur Vervollständigung des Antrags an das Inklusionsamt senden muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) am 07.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English