Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen

    Sie können finanzielle oder beratende Unterstützung zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Angestellte Unterstützung benötigen, können Sie finanzielle oder beratende Leistung beantragen.
    Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.


    Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen:
    - einer Beratungsleistung zum Thema "Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen" durch das Integrationsamt anfragen
    oder
    - eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder - sobald diese Anträge er-gänzt worden sind - folgende Leistungen direkt beantragen:

    • Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen
    •  Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Berufsausbildung
    • Sonstige Maßnahmen zur behindertengerechten Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen)

    Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

    Dezernat Inklusionsamt

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 405 - Inklusionsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Öffnungszeiten

    Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59004

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei jeder Leistung:

    • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides

    Voraussetzungen

    Sie beschäftigen schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an Unternehmen erfolgt online:

    • Sie beschreiben das Anliegen.
    • Sie senden die Daten nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde.
    • Das Integrationsamt prüft den Antrag.
    • Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das Integrationsamt Kontakt mit dem/der Antragstellenden auf.
    • Für weitere Anliegen können sich weitere Beteiligte wie der psychosoziale Fachdienst oder der technische Beratungsdienst beim/bei der Antragstellenden melden.
    • Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch.
    • Das Integrationsamt übersendet den Bescheid postalisch an den Antragstellenden.

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Fristen

    Der Antrag ist immer im Vorfeld der Beschaffung einer Leistung einzureichen. Rückwirkende Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

    Bearbeitungsdauer

    6-12 Wochen

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Integrationsamt benötigt zur Antragsprüfung immer auch den Feststellungsbescheid des Menschen mit Behinderung. Sollte Ihnen dieser als Unternehmen nicht vorliegen, teilen Sie Ihrem/ oder Ihrer Mitarbeitenden bitte mit, dass er/ oder sie diesen zur Vervollständigung des Antrags an das Integrationsamt senden muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) am 07.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de