Beschwerde über Erreichbarkeit der Zentraldateien bei Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen einreichen
Wenn Sie Hinweise zur Erreichbarkeit der Zentraldateien haben, können Sie diese übermitteln.
Beschreibung
Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.
Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
- Einzahlung tätigen
- Limit ändern
- Spieler AKTIV setzen
- Spieler anlegen
- Spieler INAKTIV setzen
- Spieler löschen
- Spielerdaten ändern
- Spieler-ID ändern
- Spieler-ID finden
Relevanz haben Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Online-Dienst
Meldung an Gemeinsame Glücksspielbehörde
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).
In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).
In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.
Ansprechpartner
Referat II 210 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweiswesen; Personenstandswesen; Staatsangehörigkeitsrecht; Glücksspielwesen; Stellvertretende Landeswahlleiterin
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Sabine Gentner (Referatsleitung)
Mario Thiele
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 523520
E-Mail: info@gluecksspiel-behoerde.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
- Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Erreichbarkeit der Zentraldateien beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
- Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
- Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.
Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.
- Sofern Sie als hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.
- Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
- Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinsamem Glücksspielbehörde der Länder.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt von 1 Stunde bis zu 1 Tag.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 16.12.2022