Anzeige einer Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem EntgegennahmeOnline erledigen

    Beschwerde über Erreichbarkeit der Zentraldateien bei Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen einreichen

    Wenn Sie Hinweise zur Erreichbarkeit der Zentraldateien haben, können Sie diese übermitteln.

    Beschreibung

    Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.

    Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

    • Einzahlung tätigen
    • Limit ändern
    • Spieler AKTIV setzen
    • Spieler anlegen
    • Spieler INAKTIV setzen
    • Spieler löschen
    • Spielerdaten ändern
    • Spieler-ID ändern
    • Spieler-ID finden

    Relevanz haben Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

    Online-Dienst

    Meldung an Gemeinsame Glücksspielbehörde

    ID: L100027_126850899

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

    In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

    In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Referat II 210 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweiswesen; Personenstandswesen; Staatsangehörigkeitsrecht; Glücksspielwesen; Stellvertretende Landeswahlleiterin

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstraße 1

    19055 Schwerin

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 523520

    E-Mail: info@gluecksspiel-behoerde.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich) 

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 

    Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

    • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Erreichbarkeit der Zentraldateien beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
    • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
    • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.

    Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.

    • Sofern Sie als hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.
    • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
    • Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinsamem Glücksspielbehörde der Länder.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt von 1 Stunde bis zu 1 Tag.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de