Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen
Wenn Sie Hinweise zu einem Verdacht auf Geldwäsche bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten oder unerlaubten Glücksspiels im Internet haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Beschreibung
Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Wir nehmen Ihre Hinweise bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz entgegen in den Bereichen öffentliches Glücksspiel im Internet und Veranstaltung von Online-Poker und virtueller Automatenspiele.
Relevanz haben Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Online-Dienst
Meldung an Gemeinsame Glücksspielbehörde
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).
In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).
In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.
Ansprechpartner
Referat II 210 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweiswesen; Personenstandswesen; Staatsangehörigkeitsrecht; Glücksspielwesen; Stellvertretende Landeswahlleiterin
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Sabine Gentner (Referatsleitung)
Mario Thiele
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 523520
E-Mail: info@gluecksspiel-behoerde.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
- Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Geldwäsche bei erlaubtem oder unerlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
- Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
- Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.
Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.
Sofern Sie als Hinweisgeber/-in vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen.
Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 16.12.2022