Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
Online-Dienst
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zuständige Stelle
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Voraussetzungen
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV)
- 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
- Landesverordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden
- Immissionsschutz-Kostenverordnung (ImmSchKostVO M-V)
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Teilgenehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.
Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie eine Teilgenehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.
Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
Fristen
Geltungsdauer: 2 Jahre (Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.)
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
3 Monate
Kosten
Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 18.07.2024
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ; 18.07.2024 am 18.07.2024
Stichwörter
Standortwahl Anlage, Voraussetzungen Genehmigung, Immissionsschutz, Genehmigungsvoraussetzungen, Vorbescheid zur Genehmigung, Anlagenstandort, Standort Anlage
Metainformationen
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