vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

    Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

    Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

    Beschreibung

    Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

    In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

    Online-Dienst

    Online-Dienst ELiA - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung

    ID: L100027_136275846

    Beschreibung

    Die Anwendung kann kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit im Land liegt bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) - Abteilung 5.

    Ansprechpartner

    Abteilung STALUMM 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Hausanschrift

    An der Jägerbäk 3

    18069 Rostock

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage im vereinfachten Verfahren bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.

    Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.

    Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

    Fristen

    Vor Errichtung der Anlage.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate für das vereinfachte Verfahren

    Kosten

    Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 17.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Stichwörter

    vereinfachtes Verfahren, Betrieb einer Anlage, Immissionsschutz, Errichtung einer Anlage, Anlage, Genehmigung einer Anlage, genehmigungsbedürftige Anlage

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de