• Gülzow-Prüzen (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Beschreibung

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Online-Dienst

Online-Dienst ELiA - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung

ID: L100027_136275846

Beschreibung

Die Anwendung kann kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich.

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Version

Technisch erstellt am 05.08.2024

Technisch geändert am 19.08.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Ansprechpartner

Abteilung STALUMM 5

Adresse

Hausanschrift

Schlossplatz 6

18246 Bützow

Hausanschrift

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Kontakt

Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

Version

Technisch erstellt am 13.03.2017

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Unterlagen
  • Erläuterungen zur Anlage/Vorhaben
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen (ELiA-Checkliste))

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

  • Antrag
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Unterlagen
  • Erläuterungen zur Anlage/Vorhaben
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen (ELiA-Checkliste))

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Änderung der Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Änderung der Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (Repowering) bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.

Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.

Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Wenn Sie eine Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (Repowering) bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.

Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.

Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

6 Monate für das förmliche Verfahren
3 Monate für das vereinfachte Verfahren

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

6 Monate für das förmliche Verfahren
3 Monate für das vereinfachte Verfahren

Kosten

Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 15.07.2024

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ; 15.07.2024 am 15.07.2024

Version

Technisch erstellt am 17.04.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Erneuerbare Energien, Modernisierung, Stromerzeugung, Erzeugung von Strom, Änderung einer Anlage

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021