Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis

    Erlaubnis für den Betrieb von Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen

    Sie können zur Betreibung einer Besamungsstationen oder Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten eine Erlaubnis erhalten,  wenn Sie hierfür bestimmte Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit betreiben wollen, bedürfen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.

    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

    • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
    • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
    • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
    • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.

    Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann neu erteilt werden.

    Online-Dienst

    Erlaubnis für den Betrieb von Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten online beantragen

    ID: L100027_132597722

    Online erledigen

    Zahlungsweise

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
     

    Zuständigkeit

    Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft,
    ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
    Referat 320
    Paulshöher Weg 1
    19061 Schwerin

    Ansprechpartner

    Referat VI 320 - Landwirtschaftliche Produktion und Vermarktung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulshöher Weg 1

    19061 Schwerin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

    Stichwörter

    LM

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers
    • die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen
    • die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung nötig: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Vor-Ort-Kontrolle nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Der Sitz ihrer Einrichtung befindet sich in Deutschland.
    • Sie können sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.
    • Sie können gewährleisten, dass ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich fachtechnischen Anforderungen durch einen vertraglich gebundenen Tierarzt erfolgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der im Bescheid genannten Behörde eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form und zur Niederschrift eingelegt werden.

    Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, kann Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Betreibererlaubnis ist bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde

    Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Es ist schriftlich ein formloser Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auf Betriebserlaubnis zu stellen
    • Nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch eine Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Entscheidung zur Erlaubniserteilung
    • Die Erlaubnis erfolgt ggf. unter Auflagen.

    Fristen

    Die Erlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Betreibung der Einrichtung bzw. vor Ablauf der bisherigen Erlaubnis, beantragt werden.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (nach Bekanntgabe des Bescheids)

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6 bis 8 Wochen

    Kosten

     380,00 EUR bis 3.460,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 17.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Besamung, Erlaubniserteilung, Landwirtschaftliche Nutztiere, Embryotransfer, Embryoerzeugung, Nationale Anerkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de