Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone EinrichtungOnline erledigen

    Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

    Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.

    Beschreibung

    Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.

    Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.    

    Hinweise für Schwerin: LHSN Pakrplatzabsperrung für Umzüge beantragen

    Online-Dienst

    Parkplatzabsperrung / Halteverbotsschild für Umzüge beantragen

    ID: L100027_129598212

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Ämter
    • Amtsfreie Gemeinden
    • Kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde, Sondernutzungen

    Beschreibung

    Die Verkehrsbehörde ist zuständig für:

    • die Anordnung von Bau- oder Arbeitsstellen
    • die Anordnung aller dauerhaften Beschilderungen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen
    • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung und von Verkehrsverboten, sowie Gewährung von Parkerleichterungen
    • die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei gewerblicher und privater Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den  Gemeingebrauch hinaus
    • die Anordnung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Rahmen von Veranstaltungen

    Die Verkehrsbehörde ist Ansprechpartner für die Schulwegsicherheit und ihr obliegt die Geschäftsführung der Unfallkommission.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontaktperson

    • Frau Maxine Susanna Bruhn (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/in; Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-1903

      E-Mail: mstrams@schwerin.de

    • Herr Weigl (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-1901

      E-Mail: mweigl@schwerin.de

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stichwörter

    Ausbau, Ausbaubeiträge, Erschließung, Sondernutzung, Straßen, Straßenbau, Straßenverwaltung, Untere Verkehrsbehörde, Verkehr, Verkehrsamt, Verkehrsbehörde, Verkehrsmanagement, Verkehrsplanung, Verkehrsplanungsamt

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 1 StVO

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Stichwörter

    Umzug, Halteverbotszone

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de