• Ventschow (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern Anmeldung

Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden

Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.

Beschreibung

Wenn Sie beruflich Güter oder Personen auf der Straße befördern möchten, müssen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine sogenannte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachweisen.

Dies gilt für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr, soweit für das Führen des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination eine C- oder D-Klassen-Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Bei der Grundqualifikation unterscheidet man zwischen der einfachen und der beschleunigten Grundqualifikation.

Die beschleunigte Grundqualifikation erwerben Sie durch die Teilnahme an einer Schulung bei einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte sowie der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Bei der theoretischen Prüfung sind wiederum Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.09.2008 (Bus) oder dem 10.09.2009 (LKW) erworben, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand"). Eine Fahrerlaubnis müssen Sie für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

Die Art der Prüfung unterscheidet sich je nach Vorliegen von Voraussetzungen: Die Prüfung "Umsteiger” können Sie dann ablegen, wenn Sie bereits die Regelprüfung für die Verkehrsart erfolgreich abgelegt haben, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist. So wird bei der Schulung beschleunigte Grundqualifikation "Umsteiger" nur noch auf die Besonderheiten der Verkehrsart eingegangen. Beispielsweise wird dem zukünftigen Busfahrer das Wissen vermittelt, wie er sich in Bezug auf die Fahrgäste zu verhalten hat, da dies nicht Bestandteil seiner ersten Grundqualifikation Güterverkehr war.
Dies gilt auch für Fahrer, die die Fahrerlaubnis für die andere Verkehrsart vor dem jeweiligen Stichtag (Besitzstand) erworben haben.

Quereinsteigerprüfung „Beschleunigte Grundqualifikation“

Die Prüfung "Quereinsteiger” können Sie dann ablegen, wenn Sie einen gültigen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für die Verkehrsart besitzen, für die die Prüfung abgelegt werden soll.

Da in der Fachkundeprüfung nicht sämtliche Kenntnisse geprüft werden über die ein Fahrer verfügen muss, müssen Sie auch als Inhaber einer Fachkundebescheinigung die Grundqualifikation erwerben.

Online-Dienst

Zur Prüfung der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation von Berufskraftfahrern online anmelden

ID: L100027_125366927

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  • Visa Karte
  • giropay

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Version

Technisch erstellt am 17.03.2023

Technisch geändert am 12.06.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

zuständige Stelle

Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Der Prüfling kann mit seiner Zustimmung an eine andere Industrie- und Handelskammer verwiesen werden.

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Adresse

Hausanschrift

Graf-Schack-Allee 12

19053 Schwerin

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

Fax: 0385 5103999

Telefon Festnetz: 0385 51030

E-Mail: info@schwerin.ihk.de

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 22.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

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Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Erklärung zur Kostenübernahme

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Verfahrensablauf

Für die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation besuchen Sie eine Schulung und melden sich bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an.

Die erfolgreich abgelegte IHK-Prüfung wird nicht durch eine Bescheinigung in Papierform, sondern durch einen entsprechenden Eintrag ins BQR dokumentiert.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Kosten

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Hinweise (Besonderheiten)

Dokumente

Eingehend

Erklärung zur Kostenübernahme

Dokumenttyp: Erklärung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Erklärung zur Kostenübernahme

Dokumenttyp: Erklärung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Weitere Informationen

Der gesamte Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Berufskraftfahrerqualifikation ist auf der DIHK-Website veröffentlicht:

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.02.2023

Version

Technisch erstellt am 23.02.2023

Technisch geändert am 19.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021