Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.
Beschreibung
Wenn Sie beruflich Güter oder Personen auf der Straße befördern möchten, müssen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine sogenannte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachweisen.
Dies gilt für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr, soweit für das Führen des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination eine C- oder D-Klassen-Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Bei der Grundqualifikation unterscheidet man zwischen der einfachen und der beschleunigten Grundqualifikation.
Die beschleunigte Grundqualifikation erwerben Sie durch die Teilnahme an einer Schulung bei einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte sowie der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Bei der theoretischen Prüfung sind wiederum Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.09.2008 (Bus) oder dem 10.09.2009 (LKW) erworben, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand"). Eine Fahrerlaubnis müssen Sie für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Die Art der Prüfung unterscheidet sich je nach Vorliegen von Voraussetzungen: Die Prüfung "Umsteiger können Sie dann ablegen, wenn Sie bereits die Regelprüfung für die Verkehrsart erfolgreich abgelegt haben, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist. So wird bei der Schulung beschleunigte Grundqualifikation "Umsteiger" nur noch auf die Besonderheiten der Verkehrsart eingegangen. Beispielsweise wird dem zukünftigen Busfahrer das Wissen vermittelt, wie er sich in Bezug auf die Fahrgäste zu verhalten hat, da dies nicht Bestandteil seiner ersten Grundqualifikation Güterverkehr war.
Dies gilt auch für Fahrer, die die Fahrerlaubnis für die andere Verkehrsart vor dem jeweiligen Stichtag (Besitzstand) erworben haben.
Quereinsteigerprüfung "Beschleunigte Grundqualifikation"
Die Prüfung "Quereinsteiger können Sie dann ablegen, wenn Sie einen gültigen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für die Verkehrsart besitzen, für die die Prüfung abgelegt werden soll.
Da in der Fachkundeprüfung nicht sämtliche Kenntnisse geprüft werden über die ein Fahrer verfügen muss, müssen Sie auch als Inhaber einer Fachkundebescheinigung die Grundqualifikation erwerben.
Online-Dienst
Zur Prüfung der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation von Berufskraftfahrern online anmelden
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zuständige Stelle
Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Der Prüfling kann mit seiner Zustimmung an eine andere Industrie- und Handelskammer verwiesen werden.
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erklärung zur Kostenübernahme
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Absatz 2 BKrFQG
§ 2 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
Rechtsbehelf
Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Verfahrensablauf
Für die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation besuchen Sie eine Schulung und melden sich bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an.
Die erfolgreich abgelegte IHK-Prüfung wird nicht durch eine Bescheinigung in Papierform, sondern durch einen entsprechenden Eintrag ins BQR dokumentiert.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrten zu bestimmten Zwecken, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Weitere Informationen
Der gesamte Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Berufskraftfahrerqualifikation ist auf der DIHK-Website veröffentlicht:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.02.2023