Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.
Beschreibung
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn der gesamte Haushalt umzieht,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
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zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Zuständigkeit
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Ansprechpartner
Hauptamt
Aktuelles
Das Amt Peenetal/Loitz liegt nördlich im Landkreis Vorpommern-Greifswald und gehört diesem seit der Kreisgebietsreform vom 4. September 2011 an. Erreichbar ist das Amt über die Autobahn A 20, Abfahrt Grimmen Ost bzw. Abfahrt Gützkow sowie die Bundesstraßen B 194, B 110 und über die Zielbahnhöfe Greifswald und Demmin.
Beschreibung
Der Verwaltungssitz befindet sich im Rathaus der Stadt Loitz.
Sehens- und Wissenswertes gibt es im und um das Amt allerhand. Von kultureller und geschichtlicher Bedeutung sind vor allem die Kirchen, Gutshäuser, Reste der Stadtbefestigung, alte Speicher sowie das Steintor und der historische Bahnhof in Loitz.
Für Wasserratten ist ebenfalls einiges geboten: der Hafen zur Marina Loitz mit einem Kanuverleih, den Wasserwanderrastplätzen Sophienhof und Zeitlow, das Naturbad in Loitz sowie der Kanupausenplatz Alt-Jargenow. Wassersportler kommen hier also voll auf ihre Kosten. Für Übernachtungsgäste stehen beispielsweise Wohnmobil- und Zeltplätze am Hafen zur Verfügung, genau das Richtige für einen Aktivurlaub mit Wassersport. Auch Naturliebhaber finden im Amt Peenetal/Loitz etwas.
Das Naturschutzgebiet „Schwingetal“ mit Großdolmenlandschaft und der Landschafts- und Naturpark „Flusslandschaft Peenetal“ sind die richtige Adresse für einen Ausflug ins Grüne. Der Naturpark umfasst mit einer Größe von über 30000 Hektar, das sich von West nach Ost erstreckende Peenetal. Er ist gelegen zwischen dem Kummerower See im Westen und dem Peenestrom im Osten und grenzt an die Naturparks „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ sowie die Insel Usedom.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 16
Gebühren: nein
Haltestelle "Steintor"
Bus: Linie 303
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Hinweis: Oder nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
Frau Denise Grätz
Postanschrift
Lange Strasse 83
17121 Loitz
E-Mail: d.graetz@loitz.de
Telefon Festnetz: 039998 153-46
Fax: 039998 153-20
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Dauerauftrag, SEPA-Lastschrift, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
STADT LOITZ
Empfänger: STADT LOITZ
IBAN: DE11 1203 0000 0000 3080 07
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
- Umzug des gesamten Haushalts,
- Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
- Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Fristen
Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert.
Weitere Informationen
Bemerkungen
[30.11 - KB] Muss perspektivisch den Leistungsschlüssel 99107023011003 erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.02.2022
Stichwörter
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