Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
    Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100027_121558821

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Zuständigkeit

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 10.30 / Kita, Bildung und Soziales

    Beschreibung

    Im Sachgebiet "Kita, Bildung und Soziales" werden

    • die allgemeinen Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
    • die Verwaltung der Kitas in kommunaler Trägerschaft,
    • die Aufgaben der Schulverwaltung sowie
    • der Wohngeldstelle

    abgebildet.

    Weiterhin erfolgt hier im Auftrag des örtlichen Jugendhilfeträgers die Bearbeitung der Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII sowie die Bedarfs- und Anspruchsfeststellung nach dem KiföG M-V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Teergang 2

    18356 Barth

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038231 37-121

    Fax: 038231 37-154

    E-Mail: bentert@amt-barth.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Barth

    Empfänger: Amt Barth

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0006 63

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Teergang 2

    18356 Barth

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038231 37-300

    Fax: 038231 37-154

    E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

      Formulare

      Formulare vorhanden: nein
      Schriftform erforderlich: nein
      Formlose Antragsstellung möglich: ja
      Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

      • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
      • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
      • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

      Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

      • Umzug des gesamten Haushalts,
      • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
      • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
      • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

      Fristen

      Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

      Kosten

      • keine

      Hinweise (Besonderheiten)

      Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert. 

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Mecklenburg-Vorpommern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.02.2022

      Version

      Technisch geändert am 23.08.2023

      Stichwörter

      Lastenzuschuss Erhöhung, Zuschuss zur Miete, Wohngelderhöhung, Verringerung Miete, Wohngeldänderung, Wohngeld, Lastenzuschuss, Unterstützung für Eigentum, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Verringerung Belastung, Mietwohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Erhöhung Belastung, Mietzuschuss Änderung, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mieterhöhung, Unterstützung für Miete, Wohngeldberechtigung Änderung, Mietzuschuss Erhöhung, Lastenzuschuss Änderung, Zuschuss zu Lasten, Unterstützung für Wohnkosten, Wohngeldberechtigte Person, Eigentum Wohnraum, Mietzuschuss

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de