Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
    Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienst

    EfA Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100027_125874852

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    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2023 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 09.08.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Zuständigkeit

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Ansprechpartner

    Amt Woldegk

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Platz 1

    17348 Woldegk

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: geschlossen außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03963 2565-0

    Fax: 03963 2565-65

    E-Mail: amt-woldegk@amt-woldegk.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2014 (von: Schoess, Martin)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

      Formulare

      Formulare vorhanden: nein
      Schriftform erforderlich: nein
      Formlose Antragsstellung möglich: ja
      Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

      • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
      • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
      • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

      Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

      • Umzug des gesamten Haushalts,
      • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
      • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
      • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

      Fristen

      Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

      Kosten

      • keine

      Hinweise (Besonderheiten)

      Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert. 

      Weitere Informationen

      Bemerkungen

      [30.11 - KB]  Muss perspektivisch den Leistungsschlüssel 99107023011003 erhalten.

      Gültigkeitsgebiet

      Mecklenburg-Vorpommern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.02.2022

      Version

      Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Barth, Kati)

      Technisch geändert am 23.08.2023 (von: Barth, Kati)

      Stichwörter

      Lastenzuschuss Erhöhung, Eigentum Wohnraum, Wohngeldänderung, Unterstützung für Miete, Verringerung Belastung, Zuschuss zu Lasten, Mietzuschuss Änderung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietwohnung, Verringerung Miete, Unterstützung für Wohnkosten, Lastenzuschuss, Wohngeldberechtigte Person, Wohngeldberechtigung Änderung, Unterstützung für Eigentum, Erhöhung Belastung, Zuschuss zur Miete, Lastenzuschuss Änderung, Verringerung Gesamteinkommen, Mietzuschuss, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngelderhöhung, Wohngeld, Mieterhöhung, Mietzuschuss Erhöhung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)