Wohngeld Änderung ÄnderungsmitteilungOnline erledigen

    Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
    Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienst

    Online-Dienst Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100027_125874852

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Zuständigkeit

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wohngeld/ Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 545-2130

    E-Mail: Fachdienst-Soziales@schwerin.de

    Kontaktperson

    • Frau Christin Augustin (Fachgruppenleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2146

      E-Mail: caugustin@schwerin.de

    • Herr David Tippelt (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A, Ba-Bil

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2227

      E-Mail: dtippelt@schwerin.de

    • Frau Bianca Zielke (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Doh-Dz, E, F, Ga-Ge

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2230

      E-Mail: bzielke@schwerin.de

    • Frau Mirjam Löser (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Gf-Gz, Ha-Hen

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2217

      E-Mail: mloeser@schwerin.de

    • Frau Ina Thoms (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Heo-Hz, I, J, Ka-Kel

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2138

      E-Mail: ithoms@schwerin.de

    • Frau Angela Pieper-Diers (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Lai-Lz, Ma-Mir

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2128

      E-Mail: apieper-diers@schwerin.de

    • Frau Silke Boeck (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Pol-Pz, Q, R, Sa

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2140

      E-Mail: sboeck@schwerin.de

    • Herr Nico Bagemihl (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sb-Sm

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2122

      E-Mail: nbagemihl@schwerin.de

    • Frau Michaela Grabowski (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sn-Sz, T, U, V, Wa-Wag

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2228

      E-Mail: mgrabowski@schwerin.de

    • Frau Anne-Maria Grygas (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Mis-Mz, N, O, Pa-Pok

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2231

      E-Mail: agrygas@schwerin.de

    • Herr Florian Bernhard Swazina (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Kem-Kz, La-Lah

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2136

      E-Mail: fswazina@schwerin.de

    • Frau Franziska Jabs (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Wah-Wz, X, Y, Z

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2233

      E-Mail: fjabs@schwerin.de

    • Frau Katrin Pickmann (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Bim-Bz, C, Da-Dog

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2081

      E-Mail: kpickmann@schwerin.de

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

      Formulare

      Formulare vorhanden: nein
      Schriftform erforderlich: nein
      Formlose Antragsstellung möglich: ja
      Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

      • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
      • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
      • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

      Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

      • Umzug des gesamten Haushalts,
      • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
      • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
      • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

      Fristen

      Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

      Kosten

      • keine

      Hinweise (Besonderheiten)

      Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert. 

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Mecklenburg-Vorpommern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.02.2022

      Version

      Technisch geändert am 23.08.2023

      Stichwörter

      Verringerung Miete, Wohngelderhöhung, Wohngeld, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Verringerung Belastung, Unterstützung für Miete, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Erhöhung Belastung, Mietwohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Zuschuss zu Lasten, Unterstützung für Eigentum, Mietzuschuss Erhöhung, Mietzuschuss Änderung, Lastenzuschuss Änderung, Mietzuschuss, Wohngeldberechtigung Änderung, Lastenzuschuss, Eigentum Wohnraum, Unterstützung für Wohnkosten, Wohngeldänderung, Wohngeldberechtigte Person, Zuschuss zur Miete, Lastenzuschuss Erhöhung, Mieterhöhung

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de