Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
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Online-Dienst Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
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zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Zuständigkeit
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Ansprechpartner
Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Linie:- Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Stasulis (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Amt Güstrow-Land
Empfänger: Amt Güstrow-Land
IBAN: DE95 1406 1308 0000 7698 00
BIC: GENODEF1GUE
Bankinstitut: Raiffeisenbank Güstrow
Amt Güstrow-land
Empfänger: Amt Güstrow-land
IBAN: DE06 1203 0000 1020 6123 94
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Amt Güstrow-Land
Empfänger: Amt Güstrow-Land
IBAN: DE41 1305 0000 0620 0012 08
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link.
Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.11.2022