Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
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Online-Dienst Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
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zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Zuständigkeit
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Ansprechpartner
Amt Seenlandschaft Waren - Wohngeld/ Fischereischeine
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Mitnutzung bei Rewe
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 -16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Fr. geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schuldt (Sachbearbeiterin)
Internet
Amt Woldegk
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: geschlossen außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sven Reimann (Leitender Verwaltungsbeamter)
Telefon Festnetz: 03963 256512
E-Mail: s.reimann@amt-woldegk.de
Herr Balzer (Leiter Bauamt)
Telefon Festnetz: 03963 256518
E-Mail: M.Balzer@amt-woldegk.de
Frau Riesner
Telefon Festnetz: 03963 256550
E-Mail: Ch.Riesner@amt-woldegk.de
Herr Dirk Nebe
Telefon Festnetz: 03963 256517
E-Mail: D.Nebe@amt-woldegk.de
Frau Bärbel Friese (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256537
E-Mail: B.Friese@amt-woldegk.de
Frau Pape
Telefon Festnetz: 03963 256519
E-Mail: L.Pape@amt-woldegk.de
Frau Kerstin Lütge (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256552
E-Mail: K.Luetge@amt-woldegk.de
Frau Ruthenberg
Telefon Festnetz: 03963 256520
E-Mail: A.Ruthenberg@amt-woldegk.de
Herr Wallitt
Telefon Festnetz: 03963 256526
E-Mail: R.Wallitt@amt-woldegk.de
Herr Alf Reuter (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03963 256522
E-Mail: A.Reuter@amt-woldegk.de
Frau Nadine Moritz-Deutschländer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256532
Frau Karola Kroll (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 2565036
E-Mail: k.kroll@amt-woldegk.de
Frau Gunhild Wosny (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256528
E-Mail: g.wosny@amt-woldegk.de
Frau Veronika Ramp (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256516
E-Mail: v.ramp@amt-woldegk.de
Frau Anke Otto-Knauft (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256521
E-Mail: a.otto@amt-woldegk.de
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link.
Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.11.2022