Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst

    Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst: Verlängerung beantragen

    Wenn Sie für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst besitzen und den Freiwilligendienst fortsetzen möchten, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst wurde Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sofern die aufnehmende Einrichtung mit Ihnen schriftlich eine Verlängerung des Dienstes vereinbart, kann auch Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.

    Voraussetzung ist, dass die maximale Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Höhe von einem Jahr noch nicht ausgeschöpft ist.

    Wenn Sie weiterhin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie auch für die Verlängerung die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

    Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_at_erwerbstaetigkeit

    ID: L100027_129704417

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Personenstandsrecht / Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Große Krauthöferstraße 5

    17033 Neubrandenburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Deutsche Rentenversicherung

    Bus: 2, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nur nach Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5810

    Fax: +49 395 57087-65810

    E-Mail: auslaenderbehoerde@lk-seenplatte.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 27.10.2024 (von: Thurm, Annett)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • ursprüngliche Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung zur Durchführung des Europäischen Freiwilligendienstes (mit Tätigkeitsbeschreibung, Angaben zur Dauer des Freiwilligendienstes, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung und eventuell enthaltene Schulungsmaßnahmen) sowie schriftliche Vereinbarung über die Verlängerung des Dienstes
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Zustimmung der Personensorgeberechtigten

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Sie leisten bereits einen Europäischen Freiwilligendienst ab, dessen ursprünglich vereinbarte Dauer auf weniger als ein Jahr befristet war.
    • Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Verlängerung Ihres Dienstes für eine Gesamtdauer von max. einem Jahr vereinbart.
    • Es liegt kein gesetzlich geregelter Ablehnungsgrund vor (zum Beispiel sollten Sie nicht zu den Personen gehören, die in Deutschland internationalen Schutz genießen, die die Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt haben, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist oder denen vorübergehend Schutz gewährt wurde; auch sollte die Sie aufnehmende Einrichtung nicht nur zu dem Zweck gegründet worden sein, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern).
    • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

    Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

    Weitere Informationen zur Frist:

    Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für ein Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn diese Frist noch nicht ausgeschöpft wurde.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: ca. 8 Wochen

    Weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    • 96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
    • 93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

    Bemerkung:

    Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über eine Gesamtdauer von einem Jahr hinaus ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 07.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Aufenthaltstitel, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)