Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

    Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

    Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er dort gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.
    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, ein neuer Kinderreisepass oder ein Reisepass ausgestellt werden.

    Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Kinderreisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
     

    zuständige Stelle

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Zuständigkeit

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Aktuelles

    Aufgaben Einwohnermeldeamt Gewerbeangelegenheiten Fischereischeine und Angelmarken Beglaubigungen Untersuchungsberechtigungen Gestattungen nach dem Gaststättengesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Reuter-Straße 3

    19258 Boizenburg/Elbe

    Behindertenparkplatz:


    Parkplatz:

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 11:00 Uhr 

    Bankverbindung

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE97 2001 0020 0004 8732 07

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hamburg

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE97 1203 0000 1020 3743 67

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank AG

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE79 2306 3129 0000 6480 00

    BIC: GENODEF1RLB

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Lauenburg

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE28 1405 2000 1650 0001 18

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2013 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • biometrisches Passbild im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Kinderreisepasses)

    Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
     

    Voraussetzungen

    Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

    Fristen

    Gültigkeit

    • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
    • Kinderreisepass: bis zu ein Jahr
    • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Ausstellung
    •    Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    •    Kinderreisepass und vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Hinweise: Um Ihnen einen Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
     

    Kosten

    Es fallen Kosten für einen Kinderreisepass in Höhe von 26,00 EUR an.

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um Ihnen einen Kinderreisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes der zuständigen Auslandsvertretung die Ermächtigung erteilen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern  am 19.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)