Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Übertragung eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte

    Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

    Beschreibung

    Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

    Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.

    Online-Dienst

    Grabnutzungsrechte umschreiben

    ID: L100027_125575430

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für stadtwirtschaftliche Dienste | Abt. Städtischer Zentralfriedhof

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2145

    18439 Stralsund

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Ring 77

    18439 Stralsund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 390279

    E-Mail: friedhofsverwaltung@stralsund.de

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Kommunale Friedhofsgebührensatzung

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Stichwörter

    Grabstelle, Grab, Nutzungsnachfolge einer Grabstätte, Grabstätte, Umschreibung einer Grabstätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de