Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei

    Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der oberen Fischereibehörde registrieren lassen.

    Wenn Ihr Fischereifahrzeug im Fischereiflottenregister der europäischen Gemeinschaft registriert ist oder eine amtliche Kennzeichnung besitzt, muss dies bei der Registrierung angegeben werden.

    Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind bei der Registrierung folgende Angaben erforderlich:

    1. Bauart
    2. Länge nach eigener Messung
    3. Motorisierung hinsichtlich Motortyp und
    4. Nach sonstigen Rechtsvorschriften erteiltes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss

    Ihre Registriernummer muss am Fischereifahrzeug sichtbar sein.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
    Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

    Zuständigkeit

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
    Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

    Ansprechpartner

    Dezernat LALLF 710

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben! Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen Behörde an.
    • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
    • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann in das Fischereiregister aufgenommen.

    Fristen

    Vor Aufnahme der Aalfischerei

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel 5 Arbeitstage

    Kosten

    keine

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

    Aalfischerei Registrierung, Aalfischerei Fischereifahrzeug melden, Aalfischerei Fischereifahrzeug registrieren, Aalfischerei Fischereifahrzeug anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de