Wohngeld Änderung ErhöhungsantragOnline erledigen

    Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Online-Dienst

    Online-Dienst Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100027_125874847

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Zuständigkeit

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wohngeld/ Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 545-2130

    E-Mail: Fachdienst-Soziales@schwerin.de

    Kontaktperson

    • Frau Christin Augustin (Fachgruppenleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2146

      E-Mail: caugustin@schwerin.de

    • Herr David Tippelt (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A, Ba-Bil

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2227

      E-Mail: dtippelt@schwerin.de

    • Frau Bianca Zielke (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Doh-Dz, E, F, Ga-Ge

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2230

      E-Mail: bzielke@schwerin.de

    • Frau Mirjam Löser (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Gf-Gz, Ha-Hen

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2217

      E-Mail: mloeser@schwerin.de

    • Frau Ina Thoms (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Heo-Hz, I, J, Ka-Kel

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2138

      E-Mail: ithoms@schwerin.de

    • Frau Angela Pieper-Diers (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Lai-Lz, Ma-Mir

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2128

      E-Mail: apieper-diers@schwerin.de

    • Frau Silke Boeck (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Pol-Pz, Q, R, Sa

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2140

      E-Mail: sboeck@schwerin.de

    • Herr Nico Bagemihl (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sb-Sm

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2122

      E-Mail: nbagemihl@schwerin.de

    • Frau Michaela Grabowski (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sn-Sz, T, U, V, Wa-Wag

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2228

      E-Mail: mgrabowski@schwerin.de

    • Frau Anne-Maria Grygas (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Mis-Mz, N, O, Pa-Pok

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2231

      E-Mail: agrygas@schwerin.de

    • Herr Florian Bernhard Swazina (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Kem-Kz, La-Lah

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2136

      E-Mail: fswazina@schwerin.de

    • Frau Franziska Jabs (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Wah-Wz, X, Y, Z

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2233

      E-Mail: fjabs@schwerin.de

    • Frau Katrin Pickmann (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Bim-Bz, C, Da-Dog

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2081

      E-Mail: kpickmann@schwerin.de

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

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    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

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    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
    • Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link. 

    Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngelderhöhung, Unterstützung für Wohnkosten, Mieterhöhung, Mietwohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Eigentum Wohnraum, Mietzuschuss, Mietzuschuss Änderung, Wohngeldberechtigung Änderung, Wohngeld, Lastenzuschuss Erhöhung, Unterstützung für Eigentum, Unterstützung für Miete, Zuschuss zu Lasten, Mietzuschuss Erhöhung, Lastenzuschuss, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Lastenzuschuss Änderung, Wohngeldänderung, Zuschuss zur Miete, Erhöhung Belastung, Wohngeldberechtigte Person

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de