Eintragung in einem Handwerksregister Löschung des Handwerkbetriebs (auf Antrag)

    Handwerk: Löschung der Eintragung eines Handwerksbetriebs beantragen

    Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt werden soll, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.

    Beschreibung

    Betriebe des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks sowie des handwerksähnlichen Gewerbes sind Pflichtmitglied ihrer jeweiligen Handwerkskammer und dort entweder in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen. Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb nicht fortführen wollen oder die Eintragungsvoraussetzungen nachträglich wegfallen, müssen Sie einen Antrag auf Löschung stellen. 
    Mit der Löschung des Betriebs aus der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis über die Inhaber oder Inhaberinnen eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erlischt auch die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer. Sofern ein zulassungspflichtiger Handwerksbetrieb aus der Handwerksrolle gelöscht wird, muss die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückgegeben werden.
    Antragsberechtigt sind:

    • Gewerbetreibender oder Gewerbetreibende oder
    • Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei Personengesellschaften oder 
    • gesetzliche Vertretung bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH) 
    • bei Todesfällen: Ehegattin beziehungsweise -gatte oder Erbe beziehungsweise Erbin
       

    Online-Dienst

    Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer online beantragen

    ID: L100027_125477842

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Ihre zuständige Handwerkskammer

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwaaner Landstraße 8

    18055 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
    • Haltestelle: Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
      Linie:
      • Bus: 22, 23

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 11

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
    • Haltestelle: Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
      Linie:
      • Bus: 22, 23

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 395 5593-169(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

    Telefon Festnetz: +49 395 5593-0(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

    Telefon Festnetz: +49 381 4549-0(Hauptverwaltungssitz Rostock)

    Fax: +49 381 4549-139(Hauptverwaltungssitz Rostock)

    E-Mail: info@hwk-omv.de

    Internet

    Stichwörter

    Handwerkskammer OMV

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
    • Kopie der Gewerbeabmeldung oder -ummeldung beziehungsweise sonstige Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen
    • Bei in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben: Original der Handwerkskarte 

    Formulare

    ja

    Voraussetzungen

    Die Eintragungsvoraussetzungen lagen nicht vor oder sind später weggefallen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung steht der Rechtsweg offen. Je nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, ist zunächst ein Vorverfahren durchzuführen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Die Löschung des Betriebs müssen Sie als Betriebsinhaber oder 
    Betriebsinhaberin, Gesellschafterin oder Gesellschafter bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH) online oder schriftlich beantragen. 
    Online-Antrag:

    • Die Antragstellung erfolgt über das Verwaltungsportal Ihres Bundeslandes. Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren.

    Schriftlicher Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.
    • Laden Sie das Antragsformular herunter. 
    • Alternativ können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
    • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit etwaig erforderlichen Unterlagen postalisch oder elektronisch an Ihre zuständige Handwerkskammer.
    • Ihr Antrag und die Unterlagen werden von der Handwerkskammer geprüft.
    • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Löschungsmitteilung.
    • Bei Betrieben des zulassungspflichtigen Handwerks: Geben Sie Ihre Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurück.

    Fristen

    Sie sollten den Antrag unmittelbar nach Kenntnis des Vorliegens eines Löschungsgrundes stellen, da Löschungen nicht rückwirkend vorgenommen werden können und für die Dauer der Handwerksrolleneintragung die Beitragspflicht fortbesteht.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgt.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige der Liquidation, Handwerkerregister, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Löschen Eintrag, zulassungsfreies Handwerk, Handwerkskammer, Anzeige der Einstellung, Anzeige der Beendigung, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerksregister, Löschung, Handwerkerverzeichnis, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Antrag auf Löschung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de