Handwerk: Abberufung der Betriebsleitung eines eingetragenen Handwerksbetriebs anzeigen
Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.
Beschreibung
Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Im Anschluss ist umgehend eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung kann durch den Inhaber oder die Inhaberin des Betriebes oder eine angestellte Person wahrgenommen werden, die hierzu über die fachlichen Voraussetzungen verfügt. Der erforderliche Befähigungsnachweis für die fachlich-technische Leitung des Betriebs kann sowohl durch einen Meisterbrief für das auszuübende Handwerk oder ein mit ihm verwandtes Handwerk erbracht werden als auch durch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem
- den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
- Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
- dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
- sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
- während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein
Online-Dienst
Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer online anzeigen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
- Haltestelle: Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Linie:- Bus: 22, 23
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
- Haltestelle: Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Linie:- Bus: 22, 23
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: +49 395 5593-169(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Telefon Festnetz: +49 395 5593-0(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Telefon Festnetz: +49 381 4549-0(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Fax: +49 381 4549-139(Hauptverwaltungssitz Rostock)
E-Mail: info@hwk-omv.de
Internet
Stichwörter
Handwerkskammer OMV
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Die Betriebsleitung scheidet aus dem Betrieb aus, wechselt die Betriebsstätte oder tritt in ihrer Funktion zurück.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über das Ausscheiden oder den Wechsel der Betriebsleitung.
- Die Meldung können Sie vornehmen als Inhaber oder Inhaberin des zulassungspflichtigen Betriebes sowie als angestellte Betriebsleitung.
- Zur Aufrechterhaltung des Betriebes müssen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle der neuen Betriebsleitung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Fristen
Die Abmeldung der Betriebsleitung muss vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden gemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 16.05.2023
Stichwörter
Betriebsleitung, Befähigungsnachweis, Abberufung der Betriebsleitung, Betriebsleiterin, Handwerkerverzeichnis, Abmeldung, Handwerkskammer, Eintrag Handwerksrolle, Betriebsleiter, zulassungspflichtiges Handwerk, Betriebsverantwortliche, Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerk, Betriebsstätte, Handwerksrolleneintragung