Anzeige der Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

    Handwerk: Abberufung der Betriebsleitung eines eingetragenen Handwerksbetriebs anzeigen

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.

    Beschreibung

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Im Anschluss ist umgehend eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung kann durch den Inhaber oder die Inhaberin des Betriebes oder eine angestellte Person wahrgenommen werden, die hierzu über die fachlichen Voraussetzungen verfügt. Der erforderliche Befähigungsnachweis für die fachlich-technische Leitung des Betriebs kann sowohl durch einen Meisterbrief für das auszuübende Handwerk oder ein mit ihm verwandtes Handwerk erbracht werden als auch durch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
    Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem

    • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
    • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
    • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
    • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
    • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
    • während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein
       

    Online-Dienst

    Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer online anzeigen

    ID: L100027_127485176

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwaaner Landstraße 8

    18055 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
    • Haltestelle: Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
      Linie:
      • Bus: 22, 23

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 11

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
    • Haltestelle: Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
      Linie:
      • Bus: 22, 23

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 395 5593-169(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

    Telefon Festnetz: +49 395 5593-0(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

    Telefon Festnetz: +49 381 4549-0(Hauptverwaltungssitz Rostock)

    Fax: +49 381 4549-139(Hauptverwaltungssitz Rostock)

    E-Mail: info@hwk-omv.de

    Internet

    Stichwörter

    Handwerkskammer OMV

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Die Betriebsleitung scheidet aus dem Betrieb aus, wechselt die Betriebsstätte oder tritt in ihrer Funktion zurück.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über das Ausscheiden oder den Wechsel der Betriebsleitung. 
    • Die Meldung können Sie vornehmen als Inhaber oder Inhaberin des zulassungspflichtigen Betriebes sowie als angestellte Betriebsleitung.
    • Zur Aufrechterhaltung des Betriebes müssen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle der neuen Betriebsleitung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.
       

    Fristen

    Die Abmeldung der Betriebsleitung muss vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden gemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 16.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Betriebsleitung, Befähigungsnachweis, Abberufung der Betriebsleitung, Betriebsleiterin, Handwerkerverzeichnis, Abmeldung, Handwerkskammer, Eintrag Handwerksrolle, Betriebsleiter, zulassungspflichtiges Handwerk, Betriebsverantwortliche, Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerk, Betriebsstätte, Handwerksrolleneintragung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de