Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme

    Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)

    Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel: Steuerhinterziehung) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    • Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreis eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.
    • Wenn Sie Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel Steuerhinterziehung) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
      Ihr Hinweis kann zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beitragen. 
    • Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem nicht dasselbe ist, wie die Meldung eines meldepflichtigen Verdachtsfalls an die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß Meldepflicht und Verordnungsermächtigung im Geldwäschegesetz. Sie müssen in diesem Fall Ihren Verdachtsfall bei der FIU melden. Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System)

    ID: L100027_126688257

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Referat V 420 - Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Stelling-Straße 14

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Freilichtbühne
      Linie:
      • Bus: Linie 5,8,14,19
    • Haltestelle: Haltestelle Ostorf
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 1,2,4

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)

    www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Ihren Hinweis gegen das Geldwäschegesetz  können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden. 

    Schriftlicher Ablauf:

    • Sie verfassen eine schriftliche Meldung über den potentiellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz. Falls vorhanden fügen Sie Beweise an.
    • Wichtig: Ihre Meldung können Sie in jedem Fall anonym abgeben.
    • Im nächsten Schritt müssen Sie die zuständige Stelle ausfindig machen, beispielsweise durch die Service Portale der Bundesländer. Die Meldung kann per Post, per E-Mail (über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail Adresse mit sofortiger Löschung) oder über einen Anwalt eingereicht werden. Nach Eingang prüft die zuständige Stelle die gemeldeten Hinweise.
    • Falls Kontaktdaten von Ihnen vorhanden sind und die zuständige Stelle Rückfragen hat, kann eine Rücksprache zu Ihrer Meldung erfolgen.
    • Im Fall einer anonymen Übermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung ohne Kontaktaufnahme.
    • Sofern die Hinweise auf einen Straftatverdacht hindeuten, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergegeben und dort weiterverfolgt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 8 Wochen

    Die Bearbeitungszeit ist für die Hinweis gebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
     

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch WM M-V am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Stichwörter

    Verstoß gegen Sorgfaltspflichten, Geldwäsche, Geldwäschegesetz, Whistleblower, Hinweisgebersystem, Geldwäscheprävention

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de