Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung der Genehmigung

    Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.

    Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienst

    Bauportal MV

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    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2023

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 2

    17192 Waren (Müritz)

    Bitte Postfach benutzen, keine Post an diese Adresse.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-2425

    Fax: +49 395 57087-65965

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2019

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nein
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • gültiger Bauvorbescheid,
    • Einhaltung der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Bauvorbescheides,
    • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert,
    • der Antrag ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids stellen Sie im Online-Verfahren oder in Textform. Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

    Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung des Bauvorbescheids.

    Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Fristen

    • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Bauvorbescheids, diese beträgt 3 Jahre
    • Verlängerung des Bauvorbescheids um jeweils bis zu 1 Jahr möglich

    Kosten

    • Gebührenrahmen: EUR 60,00 bis EUR 1.610
    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des rechtlichen Voraussetzungen des Bauvorbescheids.
    • Die Gebühr kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.09.2022

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021