Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Errichtung von einzelnen Bauabschnitten beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Im Antrag geben Sie an, mit welchen einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten.
Die Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage ist gebührenpflichtig.
Online-Dienst
Bauportal MV
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zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz)
Bitte Postfach benutzen, keine Post an diese Adresse.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2425
Fax: +49 395 57087-65965
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
- Antrag (per Onlineservice oder in Textform)
Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:
- wenn der zugrunde liegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist,
- das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
Rechtsgrundlage(n)
- § 74 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen Mecklenburg-Vorpommern (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen Mecklenburg-Vorpommern (VV TB M-V)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform.
Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Antrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag.
Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Fristen
- Im regulären Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und keine Genehmigungsfrist.
- Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Änderungsvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.
- Bei erteilter Teilbaugenehmigung muss mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten der Baubeginn der unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.
Kosten
- Gebührenrahmen: EUR 60,00 bis EUR 1.680
- Die Gebühr für die einzelne Teilbaugenehmigung, soweit sie EUR 180,00 übersteigt, kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren auf die Gebühr für die Baugenehmigung angerechnet werden.
- Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der für die Teilbaugenehmigung relevanten Teile des Bauantrags.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022
Stichwörter
Kampfmittel, Munition, Patrone