Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

    Verlängerung der Praxiskarte (SMC-B) für Leistungserbringerinstitutionen (z.B. Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen) von Heilberufler/innen, die nicht in Kammern organisiert sind, beantragen

    Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreter einer Leistungserbringerinstitution bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.

    Beschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Der Institutionsausweis (SMC-B) ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Der Prozess zum Erhalt der SMC-B beinhaltet zwei kostenpflichtige Schritte: Die Erneuerung des Eintrags Ihrer Institution beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) und die Bestellung der Folgekarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA).

    Prozessbeschreibung

    1. elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR)

    Sie beantragen erneut das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Vertrags zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (Versorgungsvertrag) Ihrer Institution und die Nummer der alten SMC-B. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie Schritt 2 ausführen.

    2. Vertrauensdiensteanbieter

    Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

    Online-Dienst

    Online-Dienst zur Verlängerung der Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe

    ID: L100027_132344912

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
    • sowie Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59003

    Kontaktperson

    • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
      Hausanschrift

      Friedrich-Engels-Platz 5-8

      18055 Rostock

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksregierung Münster

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 411-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Scan oder ein Foto des Nachweises ihrer Institution zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V (z. B. Vertrag, Bestätigung, etc.)
    • IK-Nummer
    • Nummer der alten SMCB
    • eHBA-Nummer einer betriebsangehörigen Person

    Voraussetzungen

    • Vorliegen einer Berechtigung zur Leistungserbringung
    • Betriebsangehörige Person mit eHBA
    • Vorhandensein einer SMC-B
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr

    Rechtsgrundlage(n)

    § 340 Abs. 3 SGB V i.V.m. dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr)

    Rechtsbehelf

    Es ist ein Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster einzureichen.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen erneut das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Vertrags zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (Versorgungsvertrag) Ihrer Institution und die Nummer der alten SMC-B. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

    Fristen

    keine.
    Die Karte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Monate

    Kosten

    • feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 €
    • Kosten für die Bereitstellung des Ausweises beim ausgewählten Vertrauensdienstanbieter (VDA)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Karte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de