• Hohen Sprenz (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

Folgepraxiskarte (SMC-B) für Leistungserbringerinstitutionen (z.B. Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen) von Heilberufler/innen, die nicht in Kammern organisiert sind verlängern lassen

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreter einer Leistungserbringerinstitution bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.

Beschreibung

Leistungsbeschreibung

Der Institutionsausweis (SMC-B) ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Der Prozess zum Erhalt der SMC-B beinhaltet zwei kostenpflichtige Schritte: Die Erneuerung des Eintrags Ihrer Institution beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) und die Bestellung der Folgekarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA).

Prozessbeschreibung

1. elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Sie beantragen erneut das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Vertrags zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (Versorgungsvertrag) Ihrer Institution und die Nummer der alten SMC-B. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie Schritt 2 ausführen.

2. Vertrauensdiensteanbieter

Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Online-Dienst

Online-Dienst zur Verlängerung der Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe

ID: L100027_132344912

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Version

Technisch erstellt am 22.01.2024

Technisch geändert am 22.01.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

zuständige Stelle

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
  • sowie Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Ansprechpartner

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Engels-Platz 5-8

18055 Rostock

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 – 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 385 588-59003

Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.03.2017

Technisch geändert am 27.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Bezirksregierung Münster

Adresse

Hausanschrift

Domplatz 1-3

48143 Münster

Kontakt

Telefon Festnetz: 0251 411-0

Internet

Version

Technisch erstellt am 19.08.2022

Technisch geändert am 24.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto des Nachweises ihrer Institution zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V (z. B. Vertrag, Bestätigung, etc.)
  • IK-Nummer
  • Nummer der alten SMCB
  • eHBA-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer Berechtigung zur Leistungserbringung
  • Betriebsangehörige Person mit eHBA
  • Vorhandensein einer SMC-B
  • Zahlung der Verwaltungsgebühr

Rechtsgrundlage(n)

§ 340 Abs. 3 SGB V i.V.m. dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

Rechtsbehelf

Es ist ein Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster einzureichen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen erneut das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Vertrags zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (Versorgungsvertrag) Ihrer Institution und die Nummer der alten SMC-B. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Fristen

keine.
Die Karte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Monate

Kosten

  • feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 €
  • Kosten für die Bereitstellung des Ausweises beim ausgewählten Vertrauensdienstanbieter (VDA)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Karte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 05.01.2023

Version

Technisch erstellt am 31.08.2022

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021